Neue Entwicklungen im Diesel-Abgasskandal: Thermofenster im Audi Q5 – Kein Schadensersatzanspruch

Tauche ein in die aktuelle Entscheidung des OLG München, die zeigt, warum kein Anspruch auf Schadensersatz wegen des Einbaus eines Thermofensters in ein Dieselfahrzeug besteht. Erfahre, welche Rolle der Vorsatz der Herstellerin spielt und was das für Diesel-Fahrzeugkäufer bedeutet.

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Die Rolle des Vorsatzes: Warum ein Thermofenster nicht automatisch Schadensersatzansprüche begründet

Im aktuellen Urteil des OLG München vom 14.10.2021, Aktenzeichen 21 U 3234/21, wurde entschieden, dass Fahrzeugkäufer keinen Anspruch auf Schadensersatz haben, wenn in ihrem Diesel-Fahrzeug, wie im vorliegenden Fall einem Audi Q5 3.0 TDI, ein Thermofenster eingebaut wurde. Die Entscheidung wirft ein Licht auf die Frage, inwieweit der Vorsatz der Herstellerin zum Zeitpunkt des Einbaus relevant ist.

Die Hintergründe des Falls: Audi, 3,0 Liter V6-Motor und die Abschalteinrichtung

Der Streitfall um den Einbau eines Thermofensters in Diesel-Pkw wirft die Frage auf, ob dieses zum Zeitpunkt der Typgenehmigung zulässig war. Doch es geht nicht nur um die technische Seite, sondern vor allem um den Vorsatz der Herstellerin bei der Einführung dieser Technologie. Begriffe wie unzulässige Abschalteinrichtung, Lenkwinkelerkennung und Aufheizstrategie stehen im Mittelpunkt der Diskussion. Diese Aspekte sind entscheidend für die Beurteilung, ob ein Schadensersatzanspruch gerechtfertigt ist und verdeutlichen die Komplexität des Diesel-Abgasskandals.

Die Fakten im Überblick: Motor, Schadstoffklasse und Abgasreinigung

Der betroffene Audi Q5 3.0 TDI ist mit einem V6-Dieselmotor ausgestattet, bei dem die genaue Typenbezeichnung zwischen EA 897 und EA 896 Gen2 umstritten ist. Dieses Fahrzeug gehört der Schadstoffklasse Euro 5 an und war Gegenstand eines freiwilligen Rückrufs durch das KBA. Interessanterweise erfolgt die Abgasreinigung über die Abgasrückführung, ohne dass ein SCR-Katalysator verbaut ist. Diese Details verdeutlichen die spezifischen technischen Merkmale, die im Kontext des Diesel-Abgasskandals eine Rolle spielen.

Die Entscheidung des OLG München und ihre Konsequenzen für Diesel-Fahrzeugkäufer

Das OLG München hat die Berufung gegen das Urteil des LG Ingolstadt abgewiesen, was bedeutet, dass die Klagepartei keine Schadensersatzansprüche durchsetzen konnte. Die Kosten des Berufungsverfahrens wurden der Klagepartei auferlegt, und das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Mit einem festgesetzten Streitwert von 33.681,50 € zeigt diese Entscheidung die rechtliche Positionierung in Bezug auf den Diesel-Abgasskandal und die damit verbundenen Ansprüche auf.

Zusammenfassung und Ausblick: Was bedeutet das Urteil für den Diesel-Abgasskandal?

Die Entscheidung des OLG München verdeutlicht, dass nicht allein der Einbau eines Thermofensters automatisch Schadensersatzansprüche begründet. Vielmehr ist der Vorsatz der Herstellerin zum Zeitpunkt des Einbaus entscheidend. Diese Entwicklung hat weitreichende Konsequenzen für Diesel-Fahrzeugkäufer, die Ansprüche aufgrund des Abgasskandals geltend machen möchten. Es bleibt spannend zu beobachten, wie weitere Gerichtsentscheidungen in ähnlichen Fällen ausfallen werden.

Welche rechtlichen Folgen hat das OLG-Urteil für Diesel-Fahrzeugbesitzer? 🚗

Lieber Leser, nachdem wir die Hintergründe, Fakten und Konsequenzen des aktuellen OLG-Urteils im Diesel-Abgasskandal beleuchtet haben, stellt sich die Frage: Welche rechtlichen Folgen hat diese Entscheidung für Diesel-Fahrzeugbesitzer? Wie können Betroffene ihre Ansprüche durchsetzen und welche Entwicklungen sind in Zukunft zu erwarten? Teile deine Gedanken und Erfahrungen in den Kommentaren! 🌟🔍📝

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