Rechtlicher Beschluss: Keine Anerkennung von Covid-19 als Dienstunfall oder Berufskrankheit

Hey, möchtest du mehr über die rechtliche Anerkennung von Covid-19-Erkrankungen bei Mitarbeitern in Landgerichten erfahren? Hier erfährst du, warum in einem spezifischen Fall keine Anerkennung als Dienstunfall oder Berufskrankheit erfolgte.

Die Tätigkeiten des Klägers in der Wachtmeisterei des Landgerichts

Der Kläger, ein Justizsicherheitssekretär in der zentralen Wachtmeisterei des Landgerichts, ist für verschiedene Aufgaben wie den Aktenumlauf und den Postein- und -ausgang zuständig. In der fraglichen Woche war er ausschließlich in den Diensträumen beschäftigt, nicht jedoch mit dem Aktenumlauf. Am 14.03.2022 meldete sich ein Kollege krank aufgrund einer Covid-19-Infektion, woraufhin der Kläger sich am nächsten Tag ebenfalls krankmeldete. Ein PCR-Test bestätigte bei ihm die Infektion mit SARS-CoV-2.

Die Antragstellung des Klägers und die Reaktion der Dienstvorgesetzten

Der Kläger, ein Justizsicherheitssekretär in der zentralen Wachtmeisterei des Landgerichts, stellte einen Antrag auf Anerkennung seiner Covid-19-Infektion als Dienstunfall. Seine Dienstvorgesetzte berichtete von zahlreichen Krankmeldungen aufgrund von Covid-19-Infektionen im März 2022 bei den Beschäftigten der Staatsanwaltschaft. Obwohl der Kläger direkten Kontakt zu einem infizierten Kollegen hatte, wurde sein Antrag auf Anerkennung abgelehnt. Die Reaktion der Dienstvorgesetzten wirft die Frage auf, wie solche Entscheidungen in Bezug auf die Gesundheit der Mitarbeiter getroffen werden. 🤔

Die rechtliche Bewertung und Begründung der Ablehnung

Die Ablehnung des Antrags basierte auf der fehlenden zeitlichen und örtlichen Bestimmbarkeit der Ansteckung des Klägers. Es wurde argumentiert, dass die Infektion nicht als Berufskrankheit gemäß den geltenden Vorschriften anerkannt werden könne, da keine zusätzlichen risikoerhöhenden Faktoren vorlagen. Diese Entscheidung wurde schließlich vom VGH München bestätigt. Die rechtliche Bewertung wirft die Frage auf, ob die aktuellen Vorschriften ausreichend sind, um die Gesundheit der Arbeitnehmer angemessen zu schützen. 🤔

Das Urteil und die Kostenentscheidung

Letztendlich wurde die Klage des Klägers abgewiesen, und er wurde zur Übernahme der Verfahrenskosten verpflichtet. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar, und somit endete der Rechtsstreit ohne Anerkennung der Covid-19-Infektion als Dienstunfall oder Berufskrankheit für den Kläger. Dieses Urteil wirft die Frage auf, wie zukünftige Fälle ähnlicher Natur behandelt werden sollten, um eine gerechte und angemessene Entscheidung zu gewährleisten. 🤔

Deine Gedanken sind uns wichtig!

Lieber Leser, was denkst du über die Ablehnung der Anerkennung der Covid-19-Infektion als Dienstunfall oder Berufskrankheit in diesem Fall? Hast du ähnliche Situationen erlebt oder kennst jemanden, dem etwas Ähnliches passiert ist? Teile deine Gedanken und Erfahrungen in den Kommentaren unten. Deine Meinung zählt! 💬🌟 Lass uns gemeinsam darüber diskutieren und Lösungen finden, die die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer schützen. Danke, dass du deine Stimme hörbar machst! 🌿

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