*Ablehnung eines Schiedsrichters: Die Kunst der Befangenheit*
*Tauche ein in die Welt des Schiedsverfahrens und entdecke, wie die Besorgnis der Befangenheit die Justiz beeinflusst. Lass dich von den Leitsätzen und Schlagworten überraschen!*
*Die Feinheiten der Richterbeurteilung im Schiedsverfahren*
Die Ablehnung eines Schiedsrichters wegen Besorgnis der Befangenheit wirft zahlreiche rechtliche Fragen auf, die sorgfältig beleuchtet werden müssen.
*Die Feinheiten der Ablehnung eines Schiedsrichters*
Hey Du, tauche ein in die Welt des Schiedsverfahrens und entdecke, wie die Besorgnis der Befangenheit die Justiz beeinflusst. Lass dich von den Leitsätzen und Schlagworten überraschen! Die Ablehnung eines Schiedsrichters wegen Besorgnis der Befangenheit wirft zahlreiche rechtliche Fragen auf, die sorgfältig beleuchtet werden müssen.
*Die Vielschichtigkeit von objektiven Gründen und subjektiven Vorstellungen*
Hey, du da! Die Besorgnis der Befangenheit liegt vor, wenn vom Standpunkt einer Partei aus genügend objektive Gründe vorliegen, die in den Augen eines vernünftigen Menschen geeignet sind, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters zu erregen. Rein subjektive Vorstellungen sind dabei nicht maßgeblich. Es muss sich vielmehr um einen objektiven Grund handeln, der vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtungsweise die Befürchtung wecken kann, der Richter stehe seiner Sache nicht unvoreingenommen gegenüber.
*Die Enthüllungspflicht und ihre Tragweite*
Hey, du Leser! Verstöße eines Schiedsrichters gegen seine Offenbarungspflicht sind nur dann ein selbstständiger Grund für seine Ablehnung, wenn der Verstoß für sich bereits Zweifel an seiner Unparteilichkeit weckt. Das kann insbesondere der Fall sein, wenn sich eine Offenlegungspflicht in der konkreten Situation aufdrängen musste. Dabei darf ein Umstand, der für sich genommen die Ablehnung des Schiedsrichters oder Sachverständigen wegen Befangenheit eindeutig nicht begründet, nicht auf dem Umweg über die Ablehnung wegen unterlassener Offenbarung dieses Umstands zur Ablehnung des Schiedsrichters oder des Sachverständigen führen.