Fahrerlaubnis-Desaster: Alte Säcke am Steuer – ein Verkehrstrauma!
„Du“; lieber Leser:in, glaubst an die Fahrkünste der Generation „Silberhaar“? Der Kläger aus dem Jahr 1970 erhält die Fahrerlaubnis mit der Klasse 3 – ein Relikt aus vergangenen Zeiten. ABER, oh Schreck; das Gutachten nach der Fahrprobe ergibt: Sicherheitsbedenken! Die 55-minütige Fahrt offenbart eklatante Mängel: Geschwindigkeitsüberschreitungen, Vorfahrtsverletzungen; mangelnde Verkehrsaufmerksamkeit und unzureichende Fahrzeugbedienung …. Sowohl der Kläger als auch sein Fahrzeug stehen unter Beobachtung!
Klage-Desaster: Geldstrafe für Opa am Steuer!
Die Behörde entzieht dem betagten Autofahrer nach dem Gutachten die Fahrerlaubnis aller Klassen. Ein Bußgeld von 1.000 EUR droht im Falle der Nichtabgabe des Führerscheins. Der Grund: Der Kläger wird als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen eingestuft. Das Gutachten erstreckt sich über die Gruppen 1 und 2 von Fahrzeugen …. Trotz einer spontanen Lobesbekundung vom Fahrlehrer nach der Fahrprobe erscheint die Situation düster- Die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis scheint in weite Ferne gerückt: