Die tragikomische Odyssee der verlorenen Koffer und des Rechtssystems
Willkommen im Theater der Absurditäten; wo Pauschalreisen (völlig planloses Chaos) auf eine Reise durch bürokratische Albträume führen- Der Kläger (geplagter Urlauber) kämpft gegen die Beklagte (unbewegliche Bürokratie), um für entgangene „Urlaubsfreuden“ entschädigt zu werden – wie romantisch! Mit einem Pauschalreisevertrag (absolut unverständlich) in der Hand und dem Gepäck irgendwo im Nirgendwo beginnt das Drama: Die Zedentin (alleinerziehende Mutter), die nicht nur den Reisepreis voll bezahlt hat; sondern auch ihre Rechte abtritt; wird zur Heldin dieser absurden Komödie … Und während die Reiseveranstalter (Profitgierige Spaßbremsen) sich über ihre Vermögensvorteile freuen, sucht unser tapferer Kläger nach Gerechtigkeit-
Das juristische Nadelöhr als ultimative Geduldsprobe – 🎭
Der Richter erhebt seine Stimme UND verurteilt gnadenlos die Beklagte dazu 1428 Euro samt Zinsen an den Kläger zu zahlen ABER das ist erst der Anfang dieses kafkaesken Dramas. Weiterhin muss sie ihn von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 807 Euro freistellen SOWIE damit ist noch lange nicht Schluss mit dem Hürdenlauf durch das Labyrinth des elektronischen Rechtsverkehrs (digitales Papierchaos). Währenddessen lacht sich das Gesetz ins Fäustchen ODER besser gesagt ins Aktenordnerfach weil es über 86 Prozent der Kosten listig dem Kläger auferlegt UND ihm einen Sieg schenkt bei dem er mehr verliert als gewinnt. Für zusätzliche Würze sorgt ein Urteil welches lediglich gegen Sicherheitsleistung von satten 110 Prozent vollstreckbar ist SOWIE damit alle Beteiligten im Kreis laufen lässt wie kopflose Hühner auf einer endlosen Gerichtsachterbahn. „Natürlich“ ist auch ein Streitwert festgelegt worden welcher mit präzisen und beeindruckenden 10935 Euro beziffert wird damit niemand sagen kann hier würde ohne Plan gehandelt werden ABER wir wissen es besser oder? „Schließlich“ erleben wir hautnah wie unser Held Schadensersatz für entgangene Urlaubsfreude fordert während sein Gepäck unbeeindruckt zwischen Longyearbyen und Frankfurt am Main pendelt ODER vielleicht einfach nur verloren geht wer weiß schon wo diese Koffer wirklich sind?
• Das groteske Ringen um Gerechtigkeit: Bürokratisches Chaos – Zwischen Zahlen und Verwirrung 🌀
Der Richter erhebt seine Stimme UND verurteilt gnadenlos die Beklagte dazu 1428 Euro samt Zinsen an den Kläger zu zahlen ABER das ist erst der Anfang dieses kafkaesken Dramas. Weiterhin muss sie ihn von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 807 Euro freistellen SOWIE damit ist noch lange nicht Schluss mit dem Hürdenlauf durch das Labyrinth des elektronischen Rechtsverkehrs (digitales Papierchaos). Währenddessen lacht sich das Gesetz ins Fäustchen ODER besser gesagt ins Aktenordnerfach weil es über 86 Prozent der Kosten listig dem Kläger auferlegt UND ihm einen Sieg schenkt bei dem er mehr verliert als gewinnt. Für zusätzliche Würze sorgt ein Urteil welches lediglich gegen Sicherheitsleistung von satten 110 Prozent vollstreckbar ist SOWIE damit alle Beteiligten im Kreis laufen lässt wie kopflose Hühner auf einer endlosen Gerichtsachterbahn. „Natürlich“ ist auch ein Streitwert festgelegt worden welcher mit präzisen und beeindruckenden 10935 Euro beziffert wird damit niemand sagen kann hier würde ohne Plan gehandelt werden ABER wir wissen es besser oder? „Schließlich“ erleben wir hautnah wie unser Held Schadensersatz für entgangene Urlaubsfreude fordert während sein Gepäck unbeeindruckt zwischen Longyearbyen und Frankfurt am Main pendelt ODER vielleicht einfach nur verloren geht wer weiß schon wo diese Koffer wirklich sind?
• Die absurde Schlacht der Argumente: Rechtsprechungswirrwarr – Zwischen Klage und Urteil 🎭
Der Kläger macht aus eigenem und abgetretenem Recht Minderung des Reisepreises aus einem mit der Beklagten geschlossenen und bezahlten Pauschalreisevertrag; sowie Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreude geltend- Ebenso begehrt der Kläger Schadensersatz aufgrund zweier vorübergehend anlässlich der Pauschalreise verloren gegangenen Gepäckstücke: Die Zedentin; eine alleinerziehende Mutter; buchte für sich und ihren „Sohn“ – im Nachfolgenden Kläger genannt – eine 11-tägige Pauschalreise vom bis “ nach Longyearbyen mit anschließender Schiffsreise „ …-:“ mir der …-: zu einem Reisepreis von 18.236,00 € bei der Beklagten … Den Reisepreis zahlte die Zedentin im Vorhinein vollständig an die Beklagte- Sämtliche Ansprüche der Zedentin trat diese an den Kläger ab: Nach den Noteinkäufen wurden die Zedentin und der Kläger mit dem Bus zum Hafen gefahren und checkten ein … Das Schiff verfügte über eine Schiffsboutique; bei der u-a: Sport- und Badebekleidung zu erwerben waren und über einen Wäscheservice … Während des Aufenthalts galt an Bord kein Dress-Code- Für die Expeditionen wurden den Reiseteilnehmern entsprechendes Schuhwerk und Parka zur Verfügung gestellt: Die Zedentin und der Kläger bekamen ihr Gepäck erst auf der Rückreise in Frankfurt am Main wieder … Während der Reise erwarben der Kläger und die Zedentin folgende Ersatzgegenstände:
• Der groteske Tanz um das Recht: Chaos in Zahlen – Zwischen Forderungen und Verlusten 🔀
Der Kläger macht aus eigenem und abgetretenem Recht Minderung des Reisepreises aus einem mit der Beklagten geschlossenen und bezahlten Pauschalreisevertrag; sowie Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreude geltend- Ebenso begehrt der Kläger Schadensersatz aufgrund zweier vorübergehend anlässlich der Pauschalreise verloren gegangenen Gepäckstücke: Die Zedentin; eine alleinerziehende Mutter; buchte für sich und ihren „Sohn“ – im Nachfolgenden Kläger genannt – eine 11-tägige Pauschalreise vom bis “ nach Longyearbyen mit anschließender Schiffsreise „ …-:“ mir der …-: zu einem Reisepreis von 18.236,00 € bei der Beklagten … Den Reisepreis zahlte die Zedentin im Vorhinein vollständig an die Beklagte- Sämtliche Ansprüche der Zedentin trat diese an den Kläger ab: Nach den Noteinkäufen wurden die Zedentin und der Kläger mit dem Bus zum Hafen gefahren und checkten ein … Das Schiff verfügte über eine Schiffsboutique; bei der u-a: Sport- und Badebekleidung zu erwerben waren und über einen Wäscheservice … Während des Aufenthalts galt an Bord kein Dress-Code- Für die Expeditionen wurden den Reiseteilnehmern entsprechendes Schuhwerk und Parka zur Verfügung gestellt: Die Zedentin und der Kläger bekamen ihr Gepäck erst auf der Rückreise in Frankfurt am Main wieder … Während der Reise erwarben der Kläger und die Zedentin folgende Ersatzgegenstände: Fazit zum Thema: Klagewut und Kofferchaos – Ein absurdes Rechtsdrama 🎬 Nach dieser irren Reise durch den juristischen Irrgarten bleibt die Frage: Wer gewinnt wirklich in diesem absurden Spiel aus Zahlen; „Urteilen“ und verlorenen Koffern? Ist es der tapfere Kläger; der um seine Rechte kämpft; oder die unbewegliche Bürokratie; „die“ alles in einem Papierwust ertränkt? In einer Welt; in der das Recht selbst zur Lachnummer wird; bleibt nur die Gewissheit: Die Odyssee der verlorenen Koffer und des Rechtssystems ist eine Tragikomödie; die kein Ende zu finden scheint- Expertenrat einholen; um im Chaos des Rechts Dinge zu klären; und teile diese absurde Geschichte auf Facebook & Instagram; um andere an diesem grotesken Theaterstück teilhaben zu lassen: Vielen Dank für deine Aufmerksamkeit und möge dein Gepäck immer den Weg nach Hause finden … Hashtags: #Rechtsdrama #Klagewahnsinn #Bürokratiechaos #VerloreneKoffer #AbsurdesTheater #Tragikomödie #JuristischesChaos #Pauschalreise-Irrsinn