Vorbescheid-Großflächiger Einzelhandel-Erweiterung: Wenn der Bebauungsplan zur Höhenfestsetzung wird; tanzen die B…
Der Vorbescheid (Planungs-Frühstücksdiskussion) für die Erweiterung eines Großflächen-Einzelhandels steht an UND führt in die Wirren der Normenketten (gesetzliche Labyrinthgänge), die sich wie Kletterpflanzen um das Bauprojekt ranken: DU begehrst den Vorbescheid für mehr Verkaufsfläche (Shoppen bis zum Umfallen) UND stößt auf die Unwirksamkeit eines Bebauungsplans, der wie ein überdimensionaler Maßanzug wirkt … ABER die Höhenfestsetzung mutiert zur Gipfelkonferenz, bei der ausgewachsene Bäume zum Größenmesser werden-
Normenketten-Bebauungsplan-Dschungel: Die Baupläne hängen im Gesetzeswald fest 🏗️
Die Klägerin will expandieren UND plant, Teile des Lagerbereichs umzufunktionieren; um den Verkaufsrausch zu steigern: Sie betreibt einen Verbrauchermarkt (Shopping-Oase) und schaut sehnsüchtig auf den Bebauungsplan Nr … : …; der Trauf- und Firsthöhen wie Berggipfel festlegt- Die Begründung liest sich wie ein Märchenwald; in dem Baumreihen als Stadtumrandung dienen UND eine grüne Stadtkulisse zaubern sollen. Die neuen Erschließungsstraßenkoten bleiben mysteriös; während das Aufschütten von Verkehrsflächen und Gebäuden wie ein Geländesportwettbewerb wirkt: In den textlichen Festsetzungen wird klipp und klar klargestellt; was nicht erlaubt ist – darunter großer Konsumtempel und Schrottplätze; aber untergeordnete Lagerungen sind trotzdem okay … Trotz vorheriger Baugenehmigung mit zahlreichen Ausnahmen wird der Tanz um den Vorbescheid zu einer Höhenflugsafari durch das rechtliche Dickicht-
• Normenketten-Wirrwarr: Gesetzesdickicht – Bauprojekte im Labyrinth 🏰
DU stehst vor dem Vorbescheid (Bauvorhabens-Teekränzchen) für die Erweiterung eines Großflächen-Einzelhandels UND tauchst ein in die undurchdringlichen Normenketten (gesetzliche Irrgärten), die sich um das Bauprojekt wie giftige Ranken winden: Dein Wunsch nach mehr Verkaufsfläche (Shopping im Rausch) stößt auf einen Bebauungsplan, der wie ein zu enger Maßanzug wirkt … ABER die festgelegte Höhenfestsetzung verwandelt sich in eine Gipfelkonferenz, bei der ausgewachsene Bäume zum Maßstab werden-
• Klägerin-Konfusion: Expansionspuzzle – Baupläne im Rechtsdschungel 🕵️♀️
Die Klägerin plant eine Expansion UND beabsichtigt, Teile des Lagerbereichs umzufunktionieren; um den Shopping-Wahn zu steigern: Sie betreibt einen Verbrauchermarkt (Einkaufsparadies) und blickt sehnsüchtig auf den Bebauungsplan Nr … : …; der Trauf- und Firsthöhen wie Gipfel definiert- Die Begründung liest sich wie ein Märchenwald; in dem Baumreihen die Stadtgrenze markieren UND eine grüne Stadtkulisse zaubern sollen. Die neuen Erschließungsstraßenkoten bleiben geheimnisvoll; während das Aufschütten von Verkehrsflächen und Gebäuden an einen Geländesportwettbewerb erinnert: In den textlichen Festsetzungen wird klar kommuniziert; was verboten ist – darunter große Verbrauchertempel und Schrottplätze; aber kleine Lagerungen sind trotzdem erlaubt … Trotz vorheriger Baugenehmigung mit zahlreichen Ausnahmen wird der Tanz um den Vorbescheid zu einer Höhenflugsafari durch das rechtliche Dickicht-
• Bauprojekte-Baurecht-Beugehaft: Wenn der Maßanzug kneift, muss die Tanzfläche erweitert werden 🚧
Die Klägerin wird mit dem Vorhaben konfrontiert, die Verkaufsfläche ihres bereits existierenden Einzelhandelsgeschäfts für : …- durch Umnutzung eines Teils des Lagerbereichs zu erweitern: Sie führt einen Verbrauchermarkt auf dem Grundstück FlNr … : … und befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr- : …- Dieser legt maximale Traufhöhen von 10,00 m und maximale Firsthöhen von 15,0 m fest: Die textlichen Festsetzungen regeln; dass die maximal zulässigen Trauf- und Firsthöhen sich auf die Höhenkote der Gehwegoberkante der neuen Erschließungsstraße beziehen … Der Bebauungsplan zielt darauf ab; dass die Bebauung unter der Wipfelhöhe von ausgewachsenen Bäumen bleibt; um ein einheitlich strukturiertes; begrüntes Stadtrandgebiet zu schaffen- Eine Festlegung der Höhenkote der neuen Erschließungsstraße fehlt im Plan: Gemäß den textlichen Festsetzungen muss die Fläche für Verkehrsflächen und bauliche Anlagen um 1,5 m- 2 m gegenüber der natürlichen Geländeoberfläche aufgeschüttet werden …
• Rechtliches Flickenteppich-Tanz: Befreiungen und Ausnahmen – Bauprojekte im Verordnungs-Wirrwarr 🎭
Unter dem 23. Oktober 2000 erhielt die Klägerin die Baugenehmigung für den Neubau eines Einzelhandelsgeschäfts für : … mit einer Verkaufsfläche von 886 m² und einer Geschossfläche von 1.394 m²- Mit dieser Genehmigung wurden Befreiungen vom Bebauungsplan erteilt bezüglich der Art der Nutzung; der Grundflächenzahl; der Überschreitung der Baugrenzen im Osten; der Dachneigung und der Position der Baumreihe: Trotz vorheriger Baugenehmigung und zahlreicher Ausnahmen wird die Reise um den Vorbescheid zu einer Höhenflugsafari durch das rechtliche Dickicht …
• Fazit zum Baurecht-Debakel: Kritische Analyse – Ausblick und Diskussion 💡
DU hast nun einen Einblick in das juristische Dschungelcamp der Bauprojekte erhalten und die Herausforderungen der Normenketten kennengelernt. „Was“ denkst DU über die Komplexität des Baurechts und die Schwierigkeiten bei der Umsetzung von Bauprojekten? Expertenrat könnte hier hilfreich sein, um Licht ins Dunkel zu bringen- „Teile“ Deine Gedanken auf Facebook & Instagram und diskutiere mit anderen Leser:innen über die Fallstricke des Baurechts! Danke, dass DU bis zum Ende gelesen hast und weiterhin ein kritisches Auge auf Bauprojekte wirfst.
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