VG Bayreuth – 27.07.2021, B 1 K 20.971 – Aussetzen des Verfahrens wegen Vorgreiflichkeit

Aussetzen des Verfahrens wegen Vorgreiflichkeit: Gericht verliert den FadenDas juristische Verfahrenschaos (Justizjongliererei deluxe)…Aussetzen des Verfahrens wegen Vorgreiflichkeit: Gericht verlie

Aussetzen des Verfahrens wegen Vorgreiflichkeit: Gericht verliert den Faden

Das juristische Verfahrenschaos (Justizjongliererei deluxe)…

Aussetzen des Verfahrens wegen Vorgreiflichkeit: Gericht verliert den Faden 😱

Im neuesten Kapitel des juristischen Durcheinanders (Gerichtsirrsinn à la carte) geht es um das Aussetzen eines Verfahrens wegen Vorgreiflichkeit. Dabei hat das Gericht anscheinend den Faden verloren und weiß nicht mehr, wo vorne und hinten ist. Obwohl man meinen könnte, dass die Justiz ein gut geöltes Uhrwerk ist, zeigt dieser Fall, dass es manchmal eher einem verhedderten Wollknäuel gleicht. Doch was bedeutet eigentlich "Aussetzen des Verfahrens wegen Vorgreiflichkeit"? Ganz einfach: Es geht darum, dass ein Gericht die Verhandlung stoppt, weil es eine andere Entscheidung abwarten muss, die für den aktuellen Fall relevant ist. So weit, so kompliziert.

Juristisches Verfahrenschaos: Wann ist ein Verfahren vorgreiflich? 🤔

Um das Ganze noch ein bisschen verständlicher zu machen (oder auch nicht), schauen wir uns an, wann ein Verfahren überhaupt als vorgreiflich gilt. Das ist dann der Fall, wenn die Entscheidung in einem anderen Verfahren Einfluss auf die aktuelle Streitfrage hat. Klingt einfach, ist es aber nicht. Denn es reicht schon ein winziger rechtslogischer tatsächlicher Einfluss, um ein Verfahren als vorgreiflich zu deklarieren. Und das Beste daran? Die Beteiligten müssen nicht mal die gleichen sein. Das kann ja nur zu einer klaren und eindeutigen Rechtsprechung führen, oder?

Gerichtsirrsinn deluxe: Aussetzung als letzte Rettung? 😵

Die Aussetzung eines Verfahrens wegen Vorgreiflichkeit ist also eine Möglichkeit, um den gerichtlichen Faden nicht komplett zu verlieren. Denn manchmal ist es einfach unmöglich, eine sachgerechte Entscheidung zu treffen, wenn man nicht auf eine andere Entscheidung, die vorgreiflich ist, warten kann. Das Gericht kann dann quasi die Hände in den Schoß legen und abwarten, bis das andere Verfahren abgeschlossen ist. Klingt nach einer tollen Lösung, oder? Übrigens: Die Entscheidung über die Aussetzung liegt im Ermessen des Gerichts, also schöpfen Sie ruhig alle Möglichkeiten aus.

Justizjongliererei deluxe: Der Teufel steckt im Detail 😈

Doch Vorsicht! Bei der Aussetzung eines Verfahrens wegen Vorgreiflichkeit lauern auch einige Stolperfallen. Denn das Prozessgericht kann durch die vorgreifliche Entscheidung rechtlich gebunden sein. Das bedeutet, dass das Gericht nach der Entscheidung im anderen Verfahren keine Wahl mehr hat und an diese gebunden ist. Aber auch wenn das Gericht nicht rechtlich gebunden ist, kann es trotzdem nicht einfach machen, was es will. Denn manchmal sind die rechtlichen Hürden so hoch, dass das Gericht nicht mal in der Lage ist, die vorgreifliche Frage zu beantworten. Da fühlt man sich als Bürger doch gleich richtig gut aufgehoben, oder?

Gericht verliert den Faden: Ein Fall für den Wollknäuel-Experten 🧶

Zusammenfassend können wir sagen, dass das Aussetzen eines Verfahrens wegen Vorgreiflichkeit ein typisches Beispiel für das juristische Verfahrenschaos ist. Das Gericht verliert den Faden, man verstrickt sich in Details und am Ende weiß keiner mehr so wirklich, wie es weitergehen soll. Doch zum Glück gibt es ja Experten für verhedderte Wollknäuel, äh, ich meine natürlich für juristische Verfahrensfragen. Also keine Sorge, solange es Juristen gibt, wird das Chaos in den Gerichtssälen weitergehen. In diesem Sinne: Frohes Verfahren!

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