S Vertragliche Wasserverteilung: Ein Drama zwischen Netzen und Nöten – Gesetziminternet.de

Vertragliche Wasserverteilung: Ein Drama zwischen Netzen und Nöten

Die vertragliche Übertragung (Wasser-Verteilungs-Tanz) von Wasserverteilnetzen ist ein heißes Eisen UND/ODER ein kühles Nass. Hier tummeln sich ungeschriebene Auskunftspflichten (Wasser-Flüsterer-Rituale) des bisherigen Betreibers UND/ODER ein ständiger Streit um Zulässigkeit. Aufgespartes Vorbringen (Wasser-Fundsachen-Büro) in der Beschwerdeinstanz sorgt für Aufregung UND/ODER Verwirrung. Es gibt keine gesetzliche Pflicht zu Wassermengenbilanzierungen (Zahlen-Überfluss-Chaos) für Teilgebiete UND/ODER das Ganze endet in einer Abschreibung gebraucht erworbener Wirtschaftsgüter (Schnäppchen-Jäger-Schnack). Das Verwaltungsgericht München (Rechtszauberer mit Roben) hat hier seine Finger im Spiel. Ist das alles ein großer Witz oder doch nur ein feuchter Traum?

Die Wasserversorgung: Ein Theaterstück – mit Wasserblasen 🎭

Die Antragstellerinnen, zwei kreisangehörige Gemeinden, verlangen von der Antragsgegnerin (Wasser-Monopoly-Gesellschaft) das Eigentum an den Wasserverteilnetzen. Das klingt einfach, oder? Aber die Realität ist wie ein nasser Schwamm – sie gibt nach, aber man kann sie nicht festhalten. Der Streit um die Höhe des Sachzeitwerts (Geld-Zahlen-Rätsel) ist wie ein ewiger Kreislauf – drehen und drehen. Der Antragsgegnerin wurde das Wasser abgedreht, nachdem das Landratsamt die Versorgung für rechtswidrig erklärt hat. Dit Kleid is janz schön vajagt, aber die Wasserversorgung ist noch viel komplizierter. Und jetzt, wo wir dabei sind, was passiert eigentlich mit den Wassermengen? Fragen über Fragen.

Der Antrag: Ein Wasserfall – voller Klagen 🌊

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt – das klingt nach einer Wasserschlacht. Die Antragstellerinnen wollten Auskunft über Wassermengenbilanzierungen – aber wie viel Wasser kann man eigentlich in einem Eimer halten? Das Verwaltungsgericht hat seine Entscheidung gefällt, aber die Antragsgegnerin bleibt unzufrieden. Sie wendet sich gegen Teile des Beschlusses UND/ODER das ganze Wasser wird zur Pfütze. Und was ist mit den historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten? Ja, die sind auch im Spiel. Vielleicht sind sie ja wie Tante Gerdas Gartenfest – niemand weiß genau, was wirklich passiert ist.

Die Beschwerde: Ein Kampf um die Tropfen – oder auch nicht? 💧

Die Antragsgegnerin beantragt eine Abänderung des Beschlusses – ein weiteres Drama im Wasserkreislauf. Warum ist das alles so kompliziert? Ich so: Was soll das? Ich wieder: Keine Ahnung. Die Wassermengenbilanzierung ist wie ein verworrener Nudelauflauf – alles klebt zusammen. Und die Restwerte? Ein weiteres Geheimnis im großen Wasserspiel. Der Streitwert wurde auf 10.000 Euro festgesetzt – das klingt wie ein Witz, aber ich hoffe, das Wasser bleibt nicht auf der Strecke. Vielleicht. ODER auch nicht. Ich weiß es ehrlich gesagt nicht – keine Ahnung.

Fazit: Wer hat das Wasser? – Fragen über Fragen 🚰

Wer sollte die Kosten tragen? Ist es fair, dass die Antragstellerinnen die Hälfte der Kosten tragen müssen? Vielleicht sollte man das Wasser einfach laufen lassen und schauen, was passiert. Aber hey, lasst uns darüber diskutieren UND/ODER auf Facebook & Instagram teilen. Was denkt ihr über diese Wasserwirren?

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