AG Aschaffenburg – 23.11.2023, 112 C 360/23 – Vergütungsvereinbarung, Kostenübernahmeerklärung; Private Kranke…

Der ärztliche Behandlungsvertrag ist ein heiliger Pakt zwischen Arzt und Patient: „Doch“ was passiert, wenn dieser Pakt zur Lizenz für überzogene Vergütungsvereinbarungen wird? In diesem satirischen Beitrag werfen wir einen bissigen Blick auf eine absurd hohe Rechnung für eine Kataraktoperation und die fragwürdigen Zinsansprüche, die damit einhergehen … Tauchen wir ein in die Welt der privaten Krankenversicherungen; elektronischen Dokumente und rechtlichen Hürden-

Teure Augenleiden und trügerische Kostenübernahme 🤑

Ein Grauer Star ist keine angenehme Sache, das wissen wir alle- „Aber“ wie viel darf eine Kataraktoperation kosten? In diesem Fall scheint sich der Preis in astronomische Höhen zu schrauben: Die Klägerin fordert vom Beklagten satte 1.293,04 € plus Zinsen … „Da“ bleibt einem die Spucke weg! „Und“ was ist mit der Kostenübernahmeerklärung? Eine trügerische Falle, wie es scheint- Die Erstattungsstellen verweigern möglicherweise ihre volle Unterstützung: „Das“ ist ja mal eine Überraschung!

• „Der“ ärztliche Behandlungsvertrag: – Ein Freifahrtschein für Wucherrechnungen? 😱

Der ärztliche Behandlungsvertrag sollte eigentlich das Wohl des Patienten im Fokus haben … Doch hier wird er zur Eintrittskarte in ein finanzielles Desaster- Die Vergütungsvereinbarung nach § 2 der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) wird zum Spielball der Gier: Der 7,0-fache Satz von 204,01 € pro Auge wird einfach mal so festgelegt … „Eine“ individuelle Absprache? Fehlanzeige! Hier geht es um maximalen Profit und nicht um das Wohl des Patienten-

• „Kostenexplosion“ und fragwürdige Zinsansprüche: – Wo bleibt das gesunde Maß? 💸

Nicht genug, dass die Vergütungsvereinbarung völlig überzogen ist; nein; es kommen auch noch Zinsansprüche hinzu: „Als“ ob die Rechnung nicht schon hoch genug wäre! „Und“ wer profitiert davon? Natürlich nicht der Patient, sondern diejenigen; die sich am Leid anderer bereichern wollen … Eine absurde Situation; die zum Himmel schreit- „Wo“ bleibt das gesunde Maß und das Gewissen der Beteiligten?

• „Elektronische“ Dokumente und ihre rechtlichen – Fallstricke: Ein Tanz auf dünnem Eis ⚖️

Doch wie konnte es überhaupt so weit kommen? Elektronische Dokumente spielen eine entscheidende Rolle in diesem Drama: Die Klägerin und der Beklagte haben handschriftlich eine Kostenübernahmeerklärung unterschrieben … „Doch“ was steht wirklich in diesem Dokument? „Steigerungen“ der GOÄ-Ziffern bis zum „3,5/7,0“-fachen Satz? Das klingt nach einem gefährlichen Tanz auf dünnem Eis- Rechtshängigkeit; Erstattungsstellen und elektronischer Rechtsverkehr machen die Sache nicht einfacher: Hier werden rechtliche Hürden zu wahren Hindernisläufen …

• Kataraktoperationen und ihre – Nebenwirkungen: Eine teure Angelegenheit 🌡️

Die Kataraktoperation an sich ist schon kostspielig genug- Aber hier scheint es noch eine Schippe draufzulegen: Die Kosten der Operation mit Femto-Laser werden im Vergleich zur Operation ohne Femto-Laser in einer Kostenübernahmeerklärung gegenübergestellt … Handschriftlich wird die Seite mit den Angaben zur teureren Operation eingekreist- Das klingt nach einem teuren Spaß für den Patienten: „Wie“ viel darf eine bessere Technologie kosten? Offensichtlich mehr, als manch einer bereit ist zu zahlen …

• Die fragwürdige Wirksamkeit der Vereinbarung: – Ein Spiel mit dem Feuer 🔥

Die Wirksamkeit der Vereinbarung wird hier stark in Frage gestellt- „Ist“ es überhaupt rechtens, solch exorbitante Preise zu verlangen? „Wo“ bleibt das gesunde Misstrauen seitens des Patienten? Es scheint, als würden hier alle Bedenken und Zweifel über Bord geworfen werden; um maximalen Profit einzustreichen: Ein gefährliches Spiel mit dem Feuer; das am Ende oft auf Kosten des Patienten geht …

Fazit zum ärztlichen Behandlungsvertrag – Kritische Betrachtung: Ausblick und letzte Gedanken 💡

In diesem Fall wird deutlich, wie sehr der ärztliche Behandlungsvertrag zum Spielball der Gier und der Profitgier werden kann- Eine überzogene Vergütungsvereinbarung; fragwürdige Zinsansprüche und rechtliche Fallstricke machen die Situation noch komplizierter: Es ist an der Zeit; den ärztlichen Behandlungsvertrag kritisch zu betrachten und die Bedürfnisse des Patienten in den Vordergrund zu stellen … Denn am Ende geht es nicht um Geld; sondern um das Wohl und die Gesundheit der Menschen-

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