Aktuelle Entscheidung des LG München I zu Sachverständigenablehnung und Gesellschaftsrecht
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Die Bedeutung des maßgeblichen Zeitpunkts in gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten
In einem aktuellen Urteil des LG München I wurden Anträge auf Festsetzung einer höheren Barabfindung als €189,46 je auf den Inhaber lautender Stückaktie zurückgewiesen. Die Antragsgegnerin wurde zur Tragung der Gerichtskosten verpflichtet, während außergerichtliche Kosten nicht erstattet werden. Der Geschäftswert für das Verfahren erster Instanz sowie die Vergütung des gemeinsamen Vertreters ehemaliger Aktionäre wurden auf €200.000 festgesetzt.