Anspruch des Arbeitgebers auf Erstattung von Verdienstausfallentschädigung: Alles, was du wissen musst!
Wer ist schuld, wenn Verdienstausfall eintritt? Erfahre hier alles über die Erstattung von Verdienstausfallentschädigungen beim Arbeitgeber im Fall von SARS-CoV-2!
- Der Kampf ums Geld: Arbeitgeber und die gefürchtete Verdienstausfallentsch...
- Wenn das Geld nicht auf dem Konto ist: Verdienstausfall und die Absonderung...
- Verdienstausfall mit Augenzwinkern: Die rechtlichen Feinheiten im §56 IfSG
- Traum oder Realität: Der Weg zur Entgeltfortzahlung
- Die 5 meistgestellten Fragen (FAQ) zu Verdienstausfallentschädigung💡
- Mein Fazit zur Erstattung von Verdienstausfallentschädigung
Der Kampf ums Geld: Arbeitgeber und die gefürchtete Verdienstausfallentschädigung
Ich schaue auf den Bildschirm; die Wörter fliegen vorbei wie verrückte Tauben, während ich den Antrag eines Arbeitgebers studiere, der die Erstattung einer Verdienstausfallentschädigung fordert; war da nicht was mit SARS-CoV-2? Albert Einstein (bekannt durch E=mc²) blinzelt und ruft: „Die Relativität des Geldes!“. Die Arbeitgeberin, verzweifelt, möchte einfach nur für ihre Mitarbeiterin entschädigt werden; die Mitarbeiterin, die symptomlos in Quarantäne war. Doch hier kommt der Knackpunkt: Die Infektion führt nicht automatisch zu einem Verdienstausfall. Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass er nicht verpflichtet ist, das Gehalt weiterhin zu zahlen. Nur dann gibt es Raum für eine mögliche Entschädigung; hierbei könnte man fast von einem Thema für ein absurd-komisches Theaterstück sprechen, das Bertolt Brecht (Theater enttarnt Illusion) sicher gehasst hätte.
Wenn das Geld nicht auf dem Konto ist: Verdienstausfall und die Absonderungsanordnung
In einem Klinikum, wo die Luft von Desinfektionsmittel durchzogen ist, hatte die Klägerin eine Mitarbeiterin, die während der Absonderung nicht arbeiten konnte; da kam das Geld ins Spiel. „Wir sind doch alles nur Menschen!“, ruft Klaus Kinski (Temperament ohne Vorwarnung). Warum wird der Anspruch dann abgewiesen? Weil die Vorschriften so entworfen sind, dass eine Erkrankung nur dann für die Erstattung eines Verdienstausfalls berechtigt, wenn der Arbeitnehmer in der Pflicht ist, seine Leistung nicht zu erbringen. Ein wütendes Summen von Bürokratie schwebt in der Luft; der Beklagte lehnt alles ab, und alles, was übrig bleibt, ist ein bitterer Nachgeschmack—die Miete ist immer noch zu zahlen.
Verdienstausfall mit Augenzwinkern: Die rechtlichen Feinheiten im §56 IfSG
„Jeder von uns hat das Recht auf ein würdiges Einkommen!“, lacht Charlie Chaplin (Meister der Stummfilm-Komik) aus der Vergangenheit. Die Klägerin setzte alles auf eine Karte und forderte über 1.500 Euro; ein hochgestockter Betrag für eine Zeit der Absonderung. Die rechtlichen Bestimmungen sind jedoch ein Labyrinth; hier braucht es nicht nur Verstand, sondern auch eine gehörige Portion Glück. Marie Curie (Radium entdeckt Wahrheit) zupft an meinem Ärmel und erinnert mich daran, dass die Gesetze keine Fundamente des Wohlstands sind, sondern oft nur Absichten schützen. Wenn kein Verdienstausfall da ist, bleibt der Antrag auf Erstattung ein schöner Traum—doch der Wecker klingelt, und ich bin bereits wieder im Büro.
Traum oder Realität: Der Weg zur Entgeltfortzahlung
Der Wendepunkt passiert oft unerwartet; wie die Kaffeemaschine, die jeden Montag den Geist aufgibt. Der Antrag auf Erstattung wird abgelehnt; „So ist das Leben; ich mache einfach weiter“, murmelt Sigmund Freud (Vater der Psychoanalyse). Ich frage mich, wo das ganze Geld bleibt; mehr Fragen als Antworten. Der Arbeitgeber ist verpflichtet zur Fortzahlung des Gehalts; das Gesetz §3 des Entgeltfortzahlungsgesetzes trumpft die Entschädigung nach §56 IfSG gnadenlos. So viel für die Hoffnung auf eine schnelle Erstattung; die Bürokratie zerfetzt sie wie ein Papierschiff im Sturm.
Die 5 meistgestellten Fragen (FAQ) zu Verdienstausfallentschädigung💡
Anspruch haben Arbeitnehmer, die aufgrund einer Anordnung nicht arbeiten können und dennoch Gehalt verdienen müssen.
Der Antrag sollte zeitnah eingereicht werden, direkt nach der Absonderung.
Eine Erkrankung, die rechtlich die Arbeitsleistung unmöglich macht, ist die Voraussetzung.
Anwälte für Arbeitsrecht oder spezialisierte Beratungsstellen sind gute Anlaufstellen.
Eine Ablehnung kann durch einen Widerspruch angefochten werden, das sollte jedoch zeitnah geschehen.
Mein Fazit zur Erstattung von Verdienstausfallentschädigung
Letztlich ist es ein Drahtseilakt zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber; ich fühle mich manchmal wie ein Schachspieler, der nicht die richtigen Züge machen kann. Die Gesetze sind zwar für den Schutz da, aber sie wirken oft wie ein Teppich voller Stolpersteine; für alle, die einfach nur ihren Lebensunterhalt sichern wollen. Wie die Namen, die in diesem Text erwähnt werden, stehen sie stellvertretend für die große Herausforderung, die wir als Gesellschaft bewältigen müssen: Wie schaffen wir es, in einer Welt, in der alles so furchtbar schnell wechselt, den Überblick zu behalten und unsere Ansprüche zu wahren? Immerhin ist es mein Geld, und ich bin nicht bereit, diesen Kampf aufzugeben. Das führt mich zu einer essenziellen Frage: Wie bereit bist du, die Verantwortung für deine finanziellen Angelegenheiten zu übernehmen? Teil deinen Gedanken dazu mit mir auf Facebook!
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