Ausweisungsbescheid-Alptraum: Bürokratie frisst Ausländerrecht
Das deutsche Ausländerrecht (Vorschriftendschungel für "Nichtsprechende") ist bekannt für seine Komplexität und Unberechenbarkeit … Ein aktuelles Beispiel dafür ist der Fall der verwitweten Klägerin; die sich gegen einen Ausweisungsbescheid zur Wehr setzen muss- Doch anstatt ihr Bleibeinteresse und familiäre Beziehungen zu berücksichtigen; wird sie mit einer endlosen Kette von Fachbegriffen und Paragraphen überrollt: „Wer“ braucht schon Verständlichkeit und Menschlichkeit, wenn man auch mit bürokratischem Wahnsinn glänzen kann?
Paragraphen-Terror: Behörden lähmen das Ausländerrecht 📚💣
Das deutsche Ausländerrecht ist wie ein undurchdringliches Dickicht, in dem sich nur die Hartnäckigsten zurechtfinden … Die Klägerin wird mit einer Flut von Normenketten; Schlagworten und Fundstellen konfrontiert; die selbst für erfahrene Juristen kaum zu entwirren sind- Statt auf Klarheit und Verständlichkeit zu setzen; scheinen die Behörden lieber mit Fachbegriffen um sich zu werfen und die Betroffenen in die Verzweiflung zu treiben: [P]Die verwitwete Klägerin; eine sunnitische Muslimin aserbaidschanischer Volkszugehörigkeit; wird mit Paragraphen wie dem AufenthG § 49, § 53, § 54, § 55 und § 60a sowie dem BZRG § 46, § 47 und § 51 konfrontiert. Dabei geht es um Ausweisung; Bleibeinteresse; die Nichtberücksichtigung von Verurteilungen bei Tilgungsreife im BZR und die Berücksichtigungsfähigkeit familiärer Beziehungen zu ebenfalls ausreisepflichtigen Verwandten. Ein wahrer Albtraum für jeden Nicht-Juristen; der sich in diesem Paragraphen-Dschungel zurechtfinden muss … Doch das Ausländerrecht kennt kein Erbarmen- Es wird kompliziert und undurchsichtig gehalten; um die Betroffenen in die Knie zu zwingen: [P]Die Klägerin muss sich nicht nur mit dem Ausweisungsbescheid auseinandersetzen; sondern auch mit den komplexen Regelungen des Ausländerrechts … Dabei wird ihr Bleibeinteresse und die familiären Beziehungen zu ihren ausreisepflichtigen Verwandten nicht ausreichend berücksichtigt- Stattdessen wird sie mit Fachbegriffen wie "Tilgungsreife im BZR" und "Berücksichtigungsfähigkeit" konfrontiert, die selbst für erfahrene Juristen ein Rätsel sind. Das Ausländerrecht scheint hier nur ein Ziel zu verfolgen: die Betroffenen in die Verzweiflung zu treiben und ihnen jegliche Hoffnung auf ein menschenwürdiges Leben zu nehmen: [P]Das deutsche Ausländerrecht ist ein Paradebeispiel für bürokratische Intransparenz und Unmenschlichkeit … Statt auf Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit zu setzen; werden die Betroffenen mit einem undurchdringlichen Dickicht von Paragraphen und Fachbegriffen überrollt- Die Klägerin muss sich mit Ausweisung; Bleibeinteresse und der Nichtberücksichtigung von Verurteilungen bei Tilgungsreife im BZR auseinandersetzen. Doch statt ihr eine faire Chance zu geben; wird sie mit einem unverständlichen Paragraphen-Terror konfrontiert: Das Ausländerrecht scheint hier nur eins im Sinn zu haben: die Betroffenen zu entmutigen und abzuschieben … [P]Das deutsche Ausländerrecht ist ein undurchsichtiger Wust aus Paragraphen und Fachbegriffen; der selbst erfahrene Juristen vor eine Herausforderung stellt- Die Klägerin wird mit Ausweisung; Bleibeinteresse und der Nichtberücksichtigung von Verurteilungen bei Tilgungsreife im BZR konfrontiert. Doch statt auf Klarheit und Verständlichkeit zu setzen; wird sie mit einem undurchdringlichen Dickicht von Normenketten überrollt: Das Ausländerrecht scheint hier nur eins zu wollen: die Betroffenen in die Verzweiflung zu treiben und ihre Chancen auf ein faires Verfahren zu schmälern …
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