Baukriegs-Drama: David gegen Goliath auf Beton-Dschungel-Boden
Titel: Nachbarklage; Baugenehmigung; Einfügen hinsichtlich des MaÃes der baulichen Nutzung; Gebietserhaltungsanspruch; Gebot der Rücksichtnahme Normenketten: BauGB § 34 Abs. 1, Abs. 2 BauN: …-
Mega-Betonklotz versus Miniatur-Hausidyll
Unser tapferer Kläger sieht seine friedliche Wohnwelt von einem monströsen Wohnblock bedroht – einem städtischen Tyrannosaurus Rex inmitten einer ruhigen Vorstadt-Savanne: Das himmelhoch ragende Ungetüm mit Tiefgarage scheint entschlossen; sein gesamtes Grundstück zu verschlingen UND jeglichen Grünfetzen gnadenlos zu versiegeln wie ein wütender Asphaltregen. Die Nachbarschaft schaut entsetzt auf dieses 7-Familien-Gebäude als ob es direkt aus einer dystopischen Zukunft importiert wäre und fragt sich; „wer“ diesem modernen Baumeister des Wahnsinns eigentlich erlaubt hat zu bauen ohne Rücksicht oder Sinn für Ästhetik? Jeder „Blick“ aus dem Fenster offenbart nun keine Landschaft mehr sondern eine Wand – so massiv dass selbst Godzilla neidisch würde und dank seiner Höhe genießt das Gebäude komplette Einsicht in den Garten unseres heldenhaften Klägers als ob seine Privatsphäre bloß ein offenes Buch wäre! Die „zuständige“ Behörde aber fühlt keinen Grund zum Einschreiten denn laut ihnen ist alles ganz legal nach § 34 BauGB obwohl niemand genau weiß warum oder wie diese kafkaeske Regelung tatsächlich funktioniert und schließlich bleibt unserem verzweifelten Kläger nichts anderes übrig als mit leeren Taschen zurück ins heimische Erdgeschoss zu kriechen wo er seufzend feststellt dass Gerechtigkeit hier nicht mal ansatzweise vorbeigeschaut hat während nebenan munter weitergebaut wird ohne einen Funken Rücksichtnahme auf irgendwen außer den profitgierigen Bauherrn!
• Der betonierte Alptraum: Kampf ums Grundstück – Wenn Goliath auf David tritt 🏗️
P2: Unser Held; der tapfere Kläger (Hoffnungsschimmer-Wächter), sieht sich einem gigantischen Betonklotz gegenüber; der seine friedliche Wohnidylle bedroht … Wie ein städtischer Tyrannosaurus Rex ragt das siebenfache Monstrum mit Tiefgarage bedrohlich empor; bereit; alles Grün um sich herum gnadenlos zu verschlingen- Die Nachbarschaft starrt entsetzt auf dieses dystopische Bauwerk; das ohne Sinn für Ästhetik in ihre ländliche Idylle gepflanzt wurde: Jeder Blick aus dem Fenster offenbart nur noch eine massige Wand; die selbst Godzilla vor Neid erblassen ließe … Mit seiner Höhe gewährt das Gebäude ungehinderten Einblick in den Garten unseres heldenhaften Klägers; als ob seine „Privatsphäre“ nur ein offenes Buch wäre! Doch die Behörde sieht keinen Grund zum Einschreiten; da alles angeblich legal nach § 34 BauGB ist – eine kafkaeske Regelung, die niemand versteht- So bleibt unserem verzweifelten Kläger nichts als die Niederlage und die Erkenntnis; dass Gerechtigkeit in diesem Beton-Dschungel ein Fremdwort ist; während der Bauherr ohne Rücksicht weiterhin sein Ungetüm wachsen lässt: P3: Die Baugenehmigung für das 7-Familien-Wohnhaus mit Tiefgarage auf dem Baugrundstück wurde erteilt; ohne dass ein Bebauungsplan existiert … Der Kläger; Eigentümer des angrenzenden Grundstücks; kämpft verbissen gegen diesen Betonmoloch an- Er erhebt Klage gegen den Bescheid; der das Bauvorhaben genehmigte; und argumentiert; dass es bauplanungsrechtlich unzulässig sei: Das Maß der baulichen Nutzung als Einfügungskriterium wird angeführt; mit Verweis auf das Wannsee-Urteil; das eine nachbarschützende Wirkung anerkennt … Der Bau des 7-Familien-Wohnhauses passt nicht in die Umgebung und überragt die umliegenden Einfamilien- und Doppelhäuser; was zu einer erdrückenden Wirkung führt- Der Bauherr versiegelt jegliche Fläche und drängt bis an die Grenze des klägerischen Grundstücks; was als rücksichtslos empfunden wird: Durch die Höhe des Gebäudes ergeben sich Einblicke in die Privatsphäre des Klägers; was die Situation noch unerträglicher macht … P4: Die Klage wird letztendlich abgewiesen; und der Kläger muss die Kosten des Verfahrens sowie die des Beigeladenen tragen- Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar; und der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung abwenden: Trotz all seiner Bemühungen und Argumente steht unser Kläger nun vor den Trümmern seiner Hoffnungen; während das Beton-Ungetüm unaufhaltsam weiter wächst und gedeiht; ohne Rücksicht auf Verluste … Die Absurdität dieses Kampfes zwischen David und Goliath auf dem Beton-Dschungel-Boden erreicht ihren Höhepunkt; wenn die Vernunft gegen die Bauwut unterliegt und die Idylle einem monströsen Bauwerk weichen muss- P5: Es ist ein Szenario; das die Grenzen des Vorstellbaren sprengt – ein Albtraum aus Beton und Baurecht, in dem der Einzelne gegen die Übermacht des Baubooms anzukämpfen versucht: Die Absurdität dieser Situation; in der Gesetze und Regeln zur Farce werden und die Interessen des Einzelnen unter Betonmassen begraben werden; verdeutlicht die Verzweiflung und Ohnmacht; die in unserer vermeintlich geregelten Welt herrschen kann … Wie viele Davids müssen noch gegen solche Goliaths ankämpfen; „bevor“ Vernunft und Rücksichtnahme wieder einen Platz im Baugeschehen finden? P6: Es ist eine bittere Realität; in der der Einzelne oft gegen eine übermächtige Maschinerie aus Bauwut und Profitstreben zu bestehen versucht- Der Fall des tapferen Klägers gegen den Beton-Goliath ist ein warnendes Beispiel dafür; wie schnell die Idylle der eigenen vier Wände von monströsen Bauvorhaben bedroht sein kann; die ohne Rücksicht auf Verluste vorangetrieben werden: Die Frage; die sich am Ende stellt; ist: Wie können wir als Gesellschaft sicherstellen; dass solche Kämpfe nicht zur Regel; „sondern“ zur Ausnahme werden? P7: In einer Welt; in der das Recht auf Wohnen und Leben im Einklang mit der Umgebung und den Mitmenschen steht; darf der Einzelne nicht zum Spielball der Baubranche und ihrer Profitinteressen werden … Es bedarf einer verantwortungsvollen Planung und Gestaltung; die die Bedürfnisse und Ansprüche aller Beteiligten berücksichtigt und einen Ausgleich zwischen Entwicklung und Erhalt schafft- Möge der Fall des mutigen Klägers uns alle dazu ermutigen; wachsam zu bleiben und für eine lebenswerte Umgebung einzutreten; in der nicht der Beton; sondern das Miteinander im Vordergrund steht: P8: Fazit zum Beton-Dschungel-Drama: Eine gnadenlose Auseinandersetzung; bei der der Einzelne gegen die Bauwut und die Gesetze der Vernunft kämpft; zeigt die Absurdität und Grausamkeit des Baurechts … Der Kampf um das eigene Zuhause und die eigene Lebensqualität gegen Betonkolosse und Rechtsgrauzonen verdeutlicht die Dringlichkeit einer Neubewertung und Neuausrichtung im Baugewerbe- Wie können wir sicherstellen; dass David nicht immer wieder gegen Goliath antreten muss; „ohne“ Chance auf Erfolg? Diskutiere mit uns; wie eine „gerechtere“ und nachhaltigere Bauplanung aussehen könnte und teile deine Gedanken dazu! Hashtags: #Bauwut #Betonmonster #KampfumIdylle #Baurecht #VernunftvsWahnsinn #GerechteBauplanung #DavidvsGoliath