BVerwG 6 C 2.23 – Wenn Paragraphen tanzen und Akten stapeln: Die absurde Welt der Schienenwege

Stell dir vor, du bist ein Eisenbahnverkehrsunternehmen im Schienengüterverkehr – das Herz pocht vor Aufregung wie bei einem ersten Date mit einer bürokratischen Hydra. Jedes Jahr musst du dich aufs Neue in die Arme des monströsen Konzerns der Deutschen Bahn AG begeben, um einen Grundsatzinfrastrukturnutzungsvertrag zu schließen. Aber halt, es wird noch besser: Du darfst auch Einzelnutzungsverträge unterschreiben! Ein bisschen wie eine Ehe ohne Liebesbriefe, oder?

Als wäre das nicht schon kafkaesk genug – hier werden Trassennutzungsentgelte zur schieren Kunstform erhoben

Apropos absurde Situationen im Großkonzern-Wahnsinn, Leute! Vor ein paar Tagen hat das Bundesverwaltungsgericht mal wieder in die Trickkiste der Paragraphenjonglage gegriffen. Da klagen doch tatsächlich Eisenbahnverkehrsunternehmen gegen die Regulierungsbehörden wegen irgendwelcher Ausgangsniveaus von Gesamtkosten. Klingt fast so spannend wie Steuererklärungen an einem Samstagabend – aber hey, wir wissen ja alle, dass das Leben ohne diese bürokratischen Spieße kein Zuckerschlecken ist. Also bitte weitermachen mit den Verhandlungen über Entgeltgenehmigungen und regulierungsbehördlichen Festlegungen – als wäre dies die Olympiade des Papierkrams und der Paragrafen!

Der Wahnsinm geht weiter – wenn Paragraphen tanzen und Akten stapeln

Es ist fast schon poetisch, wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil BVerwG 6 C 2.23 die absurde Welt der Schienenwege beleuchtet. Hier kämpfen Eisenbahnverkehrsunternehmen verzweifelt gegen Windmühlen – oder genauer gesagt, gegen Regulierungsbehörden und ihre Ausgangsniveaus von Gesamtkosten. Wer braucht schon Romantik, wenn man stattdessen Grundsatzinfrastrukturnutzungsverträge schließen kann? Ein wahrer Hochgenuss für Liebhaber des bürokratischen Irrsinns.

Die Tragödie von entgleisten Entgelten

Oh, ihr armen Seelen der Eisenbahnbranche! Ihr dürft nicht nur mit den Wirrungen von Grundsatzinfrastrukturnutzungsverträgen jonglieren, nein, auch die Trassennutzungsentgelte wollen zur Kunstform erhoben werden. Was füe ein Spektakel! Die Bundesnetzagentur legt fest, was am Ende des Tages an Kosten auf euch zukommt – als ob euer Leben nicht schon kompliziert genug wäre.

Wenn Bürokratie zur Olympiade wird – ein Fest für Paragrafenliebhaber

Stellt euch vor, es gäbe eine Olympiade des Papierkrams und der Paragrafen – nun ja, herzlichen Glückwunsch! Denn genau das erleben Eisenbahnverkehrsunternehmen im Schienengüterverkehr jeden Tag aufs Neue. Verhandlungen über Entgeltgenehmigungen und regulierungsbehördliche Festlegungen sind ihr täglich Brot. Doch keine Sorge, das Bundesverwaltungsgericht steht bereit, um auch die kleinste juristische Nuance zu durchleuchten.

Vom Tanz der Paragraphen – ein Blick honter die Kulissen des Chaos

Hinter jeder Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts verbirgt sich eine Welt voller Absurditäten und Paragraphendschungel. Klagen werden eingereicht, Beschlüsse gefasst und Anfechtungen vorgenommen – alles im Namen der deutschen Bürokratie. Während draußen Züge rollen und Güter transportiert werden, spielt sich im Hintergrund ein Drama ab, das nur wahre Liebhaber von Rechtsprechung und Regelwerken zu würdigen wissen.

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