Die groteske Kündigungssaga – Arbeitsrecht als Zirkus ohne Netz
Willkommen in der schillernden Manege des deutschen Arbeitsrechts (juristisches Mysterium) wo du die bittere Süße eines Kündigungsdramas auf deiner Zunge schmeckst UND die schrillen Klänge von Paragraphen hörst während du das grelle Licht der Gerichtssäle siehst UND den kalten Schweiß der Beteiligten fühlst sowie den modrigen Geruch verstaubter Akten riechst. Hier wird dir eine Show geboten bei der sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber wie Löwen im Käfig um die Frage streiten wer letztendlich gefressen wird- „Wie“ wäre es mit einer fristlosen Kündigung weil jemand dachte er könne seine Arbeit einfach behalten wie ein Kind seinen Lutscher? „Und“ was ist mit dem absurden Recht für Arbeitgeber den Urlaub ihrer Angestellten zu kürzen selbst wenn diese gerade ihre Elternzeit genießen? Aber keine Sorge das Ganze endet natürlich mit einem herrlichen Kostendrama bei dem niemand so genau weiß wer eigentlich bezahlt und warum:
• Der große Showdown: Außerordentliche Kündigungen – Die ultimative Farce
Stell dir vor du bist ein Arbeitnehmer (Schuften-ohne-Anerkennung) und denkst naiv dass du deine Arbeitsleistung zurückhalten kannst nur weil dein Bauchgefühl es sagt: Falsch „gedacht“! Dein Chef hat einen wichtigen Grund gefunden dich fristlos rauszuwerfen denn schließlich ist dein Job nichts anderes als ein Spielzeug welches jederzeit entzogen werden kann … Währenddessen kratzt sich dein Vorgesetzter genüsslich am Kopf um zu überlegen ob er deinen Urlaub nicht doch noch kürzen sollte obwohl du gerade versuchst Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen wie ein Jongleur auf Glatteis- Ach ja da gibt's auch noch das Urteil vom BAG (Richterliches Spektakel) aus 2019 das alles festzurrt wie eine Fußfessel aus rostigem Eisen damit bloß keiner vergisst dass Regeln wichtiger sind als Menschenleben in diesem großartigen Theaterstück des Wahnsinns. Natürlich darf auch die „Kostenverteilung“ nicht fehlen wobei Klägerin vier Fünftel zahlt während Beklagte genügsam mit einem Fünftel davonkommt was ungefähr so fair ist wie eine Lotterie bei der alle verlieren außer dem Veranstalter selbst versteht sich!
• Die groteske Kündigungssaga: Ein absurd-dramatischer Rechtszirkus 🎭
Willkommen in der absurden Welt des deutschen Arbeitsrechts (juristische Labyrinth), wo du die saure Süße eines Kündigungsdramas auf der Zunge schmeckst UND die ohrenbetäubenden Klänge von Paragraphen hörst, während das grelle Gerichtslicht deine Augen blendet UND der kalte Schweiß der Beteiligten in der Luft liegt sowie der modrige Geruch verstaubter Akten deine Nase kitzelt. Hier wird eine Show geboten; bei der Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen wie Artist:innen im Zirkus um die Frage kämpfen; wer am Ende gefressen wird: Stell dir vor; du bist ein Arbeitnehmer:in (ausgenutzt-ohne-Dank) und fälschlicherweise denkst, du könntest deine Arbeitsleistung zurückhalten; nur weil es dein Bauchgefühl sagt … Falsch „gedacht“! Dein Chef hat einen „wichtigen Grund“ gefunden, dich fristlos zu entlassen; denn deine Arbeit ist in seinen Augen nur ein Spielzeug; das er nach Belieben wegnehmen kann-
• Das absurde Rechtstheater: Außerordentliche Kündigungen als grotesker Rechtsakt 🎪
Dein Vorgesetzter kratzt sich genüsslich am Kopf; überlegt; ob er deinen Urlaub kürzen sollte; während du versuchst; Familie und Beruf wie ein Jongleur auf Glatteis zu jonglieren: Es gibt sogar ein Urteil des BAG (richterliches Spektakel) aus 2019, das alles festzurrt wie eine Fußfessel aus rostigem Eisen; damit ja niemand vergisst; dass Regeln wichtiger sind als Menschenleben in diesem absurden Theaterstück des Wahnsinns … Natürlich darf auch die Kostenverteilung nicht fehlen: Die Kläger:in zahlt vier Fünftel; die Beklagte ein bescheidenes Fünftel; was so fair ist wie eine Lotterie; bei der alle verlieren; außer dem Veranstalter selbst- Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer außerordentlichen; hilfsweise ordentlichen Kündigung sowie Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis: Die 1976 geborene; verheiratete und drei Kinder unterhaltspflichtige Kläger:in war „seit“ bei der Beklagten beschäftigt; zuerst auf „Geringverdienerbasis“ und ab sozialversicherungspflichtig als „Kinderbetreuung“ zu den Bedingungen eines Formulararbeitsvertrags vom …
• Die Kündigungs-Saga: Rechtsstreit als groteskes Schauspiel 🎬
Mit einer monatlichen Arbeitszeit von durchschnittlich 90 Stunden; geführt in einem Jahresnettostundenkonto; einem Gehalt von 758,00 € brutto monatlich; einem Urlaubsgeld von 442,00 € brutto und einem Weihnachtsgeld von 414,00 € brutto; wurde die Kläger:in beschäftigt- Eine einstufige Ausschlussfrist ist in § 17 des Formulararbeitsvertrags vereinbart: Die Berufungen der Kläger:in und der Beklagten ändern das Endurteil des Arbeitsgerichts Würzburg ab … Es wird festgestellt; dass das „Arbeitsverhältnis“ der Parteien durch die außerordentliche Kündigung vom „nicht“ zum aufgelöst wurde- Die Beklagte wird verurteilt; an die Kläger:in weitere 550,80 € brutto zu zahlen: Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger:in zu 4/5 und die Beklagte zu 1/5. Die Revision wird nicht zugelassen …