Fahrerlaubnis-Farce: Medizinal-Cannabis und die Strafen der Straße

„Du“ lieber Leser:in, glaubst du; dass Medizinal-Cannabis [medizinisches Marihuana] der heilige Gral für Fahrerlaubnisse ist? Die Einnahme von Cannabis muss ärztlich verordnet UND zuverlässig eingenommen werden, ohne die Leistungsfähigkeit zu beeinträchtigen …. ABER was passiert, wenn der Autofahrer in einem medikamenteninduzierten Zustand am „Straßenverkehr“ teilnimmt? SOWIE sollten bei solchen Fällen nicht auch Fragen zum Missbrauch anderer psychoaktiver „Substanzen“ gestellt werden?

"Drei-Monats-Frist des Schreckens": Fahreignungsgutachten und Zeitdruck

Eine behördliche Frist von drei Monaten zur Vorlage eines Fahreignungsgutachtens ist angemessen, da sie die Zeit berücksichtigt; die für die Erstattung des Gutachtens benötigt wird …. In dieser Zeit sollten etwaige Eignungszweifel schnell angegangen werden; um Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer zu vermeiden- Die gesetzte Frist zur Vorlage des Gutachtens ist zwar nicht ausschließend; jedoch müssen die Entwicklungen bis zum Abschluss des Verfahrens berücksichtigt werden: Wenn Eignungszweifel ausgeräumt sind; kann die Ungeeignetheit nicht mehr angenommen werden …. Auf der anderen Seite kann die Verweigerung der Gutachtensvorlage im gerichtlichen Verfahren auf die Nichteignung des Betroffenen hinweisen…

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