Justizskandal – Behördenchaos und Umweltverbrechen

Titel: Öffentlich-rechtlicher Vertrag; Rechtsschutzbedürfnis; Beseitigungsanordnung; Schriftformerfordernis; Entfernung von gelagerten Stoffen; Vertragsanpassung Normenkette: BayVwVfG Art. 54 ff: …-

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Der Beklagte soll also in einem Akt der Großzügigkeit innerhalb von drei Monaten nach Rechtskraft ein bestimmtes Material von seinen Grundstücken entfernen … Klingt simpel; oder? Aber Moment mal; da „kommt“ noch mehr! Er muss dem Kläger Maßnahmen zur Entfernung anzeigen; die Art und Zusammensetzung des Materials dokumentieren; die Menge und den Zeitpunkt des Abtransports festhalten und den Entsorgungsweg der Materialien offenlegen- Ganz schön viele Hausaufgaben für jemanden; der offensichtlich lieber auf Kosten des Umweltschutzes Gewinne einfährt:

• Justizdrama: Behördenchaos – Umweltverbrechen und Rechtsbruch 🔥

P1: Der Beklagte (selbstherrlicher Geschäftsmann) soll innerhalb von drei Monaten nach Rechtskraft ein bestimmtes Material von seinen Grundstücken entfernen … Doch damit nicht genug: Er muss Maßnahmen zur Entfernung anzeigen; Art und Zusammensetzung dokumentieren; Menge und Zeitpunkt des Abtransports festhalten und den Entsorgungsweg offenlegen- Ein gefundenes Fressen für jemanden; der lieber auf Kosten des Umweltschutzes Gewinne einfährt: P2: Die Justiz (selbsternannte Wächter) verurteilt den Beklagten nicht nur zur Materialentfernung, sondern auch zur Tragung der Verfahrenskosten … Gerechtigkeit? „Fehlanzeige“! Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar; aber der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung umgehen- „Eine“ Hintertür für weitere Manipulationen? Nichts als ein Schelm; wer das denkt: P3: Der Kläger (Immissionsschutz-Hüter) fordert Leistungsansprüche im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Vertrags ein … Bau- und Betonschutt sowie Asphalt werden auf den Grundstücken gelagert; die teilweise einer Altdeponie mit Oberflächenabdichtung angehören- Ein eklatanter Verstoß gegen alle Regeln und Vorschriften; die die Behörden längst aus den Augen verloren haben: P4: Bereits 2009 wies das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen den Beklagten darauf hin; dass immissionsschutzrechtliche Genehmigungen für das Lagern und Brechen von Bau- und Betonschutt erforderlich sind … Doch der Beklagte ignoriert die Aufforderungen zur Beseitigung oder Genehmigungseinholung hartnäckig- Ein Schauspiel der Ignoranz und Arroganz; das jegliche moralische Grenzen überschreitet:

• Fazit zum Justizskandal: Kritische Enthüllung – Perspektiven und Verantwortung 💡

Liebe:r Leser:in; „wie“ lange können Behörden noch die Augen vor solchen Skandalen verschließen? Es ist an der Zeit; Verantwortung zu übernehmen und für echte Gerechtigkeit zu kämpfen … „Welchen“ Beitrag leistest du zur Aufdeckung von Missständen in unserer Gesellschaft? Expert:innenrat einholen; teilen auf Facebook & Instagram und gemeinsam für eine transparentere Zukunft kämpfen- Vielen „Dank“ für deine Unterstützung!

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