Kein Schadensersatz ohne konkreten Schaden – DSGVO und Schufa-Datenübermittlung

Hast du dich schon einmal gefragt, ob ein Datenschutzverstoß automatisch einen Schadensersatzanspruch gemäß der DSGVO begründet? Oder ob ein „Kontrollverlust“ als Schaden zählt? Tauche mit uns in die rechtlichen Feinheiten ein.

Die Bedeutung des Kontrollverlusts bei Datenschutzverstößen

Im Fall LG München I – 07.10.2024, 6 O 16784/23, wurde über die Frage verhandelt, ob allein der Verstoß gegen die DSGVO ausreicht, um einen Schadensersatzanspruch zu begründen.

Anforderungen an Schadensersatz gemäß Art. 82 DSGVO

Gemäß Art. 82 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) müssen bestimmte Anforderungen erfüllt sein, um einen Schadensersatzanspruch geltend zu machen. Ein bloßer Verstoß gegen die DSGVO reicht nicht aus, um einen Schadenersatzanspruch zu begründen. Vielmehr muss der Kläger nachweisen, dass ein konkreter immaterieller oder materieller Schaden entstanden ist und diesen Schaden in Verbindung mit dem Verstoß und einem Kausalzusammenhang darlegen. Diese drei Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt sein, um einen Schadensersatzanspruch erfolgreich durchzusetzen.

Kontrollverlust als potenzieller Schaden

Ein interessanter Aspekt, der bei Datenschutzverstößen eine Rolle spielt, ist der "Kontrollverlust" als potenzieller Schaden gemäß Art. 82 DSGVO. Dabei muss das Gericht prüfen, ob die Furcht vor zukünftigem Missbrauch personenbezogener Daten unter besonderen Umständen als begründet angesehen werden kann. Es ist also nicht nur der unmittelbare Schaden relevant, sondern auch die möglichen Auswirkungen auf die Kontrolle über die eigenen Daten.

Rechtliche Grundlagen für Datenübermittlungen

Die Datenschutzgrundverordnung regelt nicht explizit ein Recht auf Unterlassung der Datenweiterleitung. Art. 17 DSGVO sieht lediglich das Recht auf Löschung personenbezogener Daten vor, nicht jedoch auf die Verhinderung der Datenverarbeitung an sich. Dies bedeutet, dass die DSGVO den Fokus auf den Schutz der Daten und die Löschung, nicht aber auf die Verhinderung der Verarbeitung legt.

Vollständige Harmonisierung der EU-Regelungen

Ein wichtiger Aspekt ist die vollständige Harmonisierung der EU-Regelungen durch die DSGVO. Nationale Unterlassungsansprüche, die auf Verstöße gegen die DSGVO basieren, sind nicht anwendbar, da die DSGVO eine abschließende europäische Regelung darstellt, die nationale Regelungen überlagert. Dies schafft ein einheitliches Datenschutzniveau innerhalb der EU und stellt sicher, dass die Regeln einheitlich und verbindlich sind. 🌟 Hast du schon einmal darüber nachgedacht, wie sich die strengen Anforderungen an Schadensersatz gemäß der DSGVO auf den Datenschutz auswirken? Welche Bedeutung hat der Kontrollverlust als potenzieller Schaden? Wie siehst du die vollständige Harmonisierung der EU-Regelungen in Bezug auf Datenschutz? 🌟

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert