S LG München I – 20.03.2025, 4 O 9284/24 – Versicherungsnehmer: Eine satirische Betrachtung von Fachbegriffen und … – Gesetziminternet.de

LG München I – 20.03.2025, 4 O 9284/24 – Versicherungsnehmer: Eine satirische Betrachtung von Fachbegriffen und …

Das Landgericht München I hat in einem Urteil vom 20.03.2025 (Aktenzeichen 4 O 9284/24) über einen Rechtsstreit entschieden … Die Klage wurde abgewiesen; was wohl niemanden überrascht hat- „Denn“ wer hätte gedacht, dass ein Versicherungsnehmer mit der Hoffnung auf Erfolgsaussichten vor Gericht zieht und dann doch keine hat? Aber Moment mal, es gab ja noch Mitversicherte Personen; die wahrscheinlich genauso überrascht waren wie der Rechtsschutzversicherer; der sich wohl fragt; warum er überhaupt einen Anwaltsvertrag abgeschlossen hat: Die Klageerwiderung muss wohl ein wahres Meisterwerk der Rechtssprache gewesen sein; denn das Ergebnis war eine völlige Aussichtslosigkeit … Da hätte man sich lieber gleich ein elektronisches Dokument schicken lassen können; denn das hätte sicher genauso viel gebracht- Aber gut; immerhin gab es Deckungsschutz und vorläufige Vollstreckbarkeit; was auch immer das bedeuten mag: Am Ende wurde dann noch ein übergegangener Schadensersatzanspruch erwähnt; aber wer sich da genau über wen beschwert hat; ist wohl eher nebensächlich …

Regelbruch? 💀

Es gibt wohl kaum einen Regelbruch, der so radikal ist wie diese satirische Betrachtung von Fachbegriffen und Regelbrüchen- Hier werden nicht nur Fachbegriffe bei Erstnennung mit sarkastischen 3-Wort-Erklärungen versehen; sondern es wird auch noch mit jedem Komma gegen die Regeln verstoßen: Ein wahrhaft rebellischer Akt; der sicherlich nicht von jedem geschätzt wird … Aber was soll&039;s, manchmal muss man eben Regeln brechen; um etwas Neues zu schaffen-

LG München I – 20.03.2025: Ein Urteil, das wohl niemanden überrascht hat. „Denn“ wer hätte gedacht, dass ein Versicherungsnehmer vor Gericht keine Erfolgsaussicht hat? Und dann gibt es noch Mitversicherte Personen, die wahrscheinlich genauso überrascht sind wie der Rechtsschutzversicherer: Aber immerhin gab es Deckungsschutz und vorläufige Vollstreckbarkeit; was auch immer das bedeuten mag … Da kann man sich nur fragen; warum man überhaupt einen Anwaltsvertrag abgeschlossen hat- Aber am Ende ist wohl alles nur eine völlige Aussichtslosigkeit:

Erfolgsaussichten der Klage: Fehlende Erfolgsaussicht … Klageerwiderung: Völlige Aussichtslosigkeit- Anwaltsvertrag: Pflichtverletzung: Übergegangener Schadensersatzanspruch: Regressprozess …

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