LSG München – 07.03.2023, L 15 VG 43/14 – Streitgegenstand des Berufungsverfahrens, Kostenentscheidung, Sachvers…

Während sich die Justiz ↪ in einem undurchsichtigen Dickicht aus Paragraphen und Gesetzen verliert, kämpfen Opfer von Gewalttaten {um ihre} Versorgungsleistungen. Das Bundesversorgungsgesetz ⇒ wird zum Spielfeld für Juristen – und die Realität ¦ bleibt auf der Strecke.

»Opferentschädigung 2045« – Ein Märchen für Erwachsene, erzählt von Lobbyisten

„Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 OEG in Verbindung mit § 60 Abs. 1 Satz 1 BVG beginnen auch bei Opfern von Gewalttaten die Leistungen der Beschädigtenversorgung im Grundsatz mit dem Antragsmonat“, verkündet das Gericht – während die Betroffenen ↗ in einem bürokratischen Labyrinth gefangen sind. Die Kausalitätskette ¦ wird zum Hindernislauf, bei dem die Zuständigkeit {im Nebel} verschwindet. Und während die Opfer auf ihre Versorgungsrente warten, feiern die Anwälte ✓ ihre Teilabhilfe. Doch die eigentliche Frage bleibt: Wer profitiert ↪ wirklich von diesem System?

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