Neue Entwicklungen bei der Planfeststellung für einen Hubschraubersonderlandeplatz

Die Rolle des Klägers und seine Bedenken im Prozess

Die Beteiligten streiten um die Unterbringung der Polizeihubschrauberstaffel Bayern auf dem bestehenden Hubschraubersonderlandeplatz O. Dieser Flugplatz wird auf der Grundlage der luftverkehrsrechtlichen Genehmigung bislang allein von der Fliegerstaffel der Bundespolizei genutzt, während die Polizeihubschrauberstaffel Bayern am Verkehrsflughafen M. untergebracht ist.

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