Neue Regelung zur Verfahrensgebühr des Verteidigers bei Rücknahme der Strafmaßberufung
Bist du neugierig, wie sich die Reduzierung der Verfahrensgebühr des Verteidigers bei frühzeitiger Rücknahme der Strafmaßberufung der Staatsanwaltschaft verändert hat? Tauche ein in die Details dieser neuen Regelung!

Auswirkungen der Rücknahme der Berufung auf die Verfahrensgebühr
Im vorliegenden Fall, der vom Amtsgericht Nürnberg verhandelt wurde, ergab sich eine interessante Entwicklung rund um die Verfahrensgebühr des Verteidigers bei der Rücknahme der Strafmaßberufung durch die Staatsanwaltschaft. Nachdem die Staatsanwaltschaft auf Anregung der Berufungskammer die Berufung noch vor der Terminierung zurückzog und keine weiteren Gründe für einen durchschnittlichen Fall vorlagen, hatte dies direkte Auswirkungen auf die Verfahrensgebühr des Wahlverteidigers.
Hintergrund des Urteils
Um den Hintergrund des Urteils zu verstehen, ist es wichtig zu wissen, dass die Staatsanwaltschaft in diesem Fall ihre einseitige und auf das Strafmaß beschränkte Berufung auf Anregung der Berufungskammer noch vor der Terminierung zurückgenommen hat. Dies geschah, obwohl keine sonstigen Gründe für die Annahme eines zumindest durchschnittlichen Falls vorlagen. Diese Rücknahme hatte direkte Auswirkungen auf die Verfahrensgebühr des Wahlverteidigers, die gemäß der Nr. 4124 VV RVG festgelegt wurde.
Verlauf des Gerichtsverfahrens
Der Verlauf des Gerichtsverfahrens zeigt, dass nach dem Urteil des Amtsgerichts Nürnberg der Angeklagte wegen versuchter Gefangenenbefreiung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verurteilt wurde. Die Staatsanwaltschaft legte daraufhin Berufung ein, die später auf Anregung des Gerichts zurückgezogen wurde. Dies führte zu einer Kostenfestsetzung durch das Landgericht Nürnberg-Fürth und einem Antrag des Wahlverteidigers auf Erstattung seiner Kosten.
Konkrete Regelungen zur Verfahrensgebühr
Die konkreten Regelungen zur Verfahrensgebühr sind in der Nr. 4124 VV RVG festgelegt. Diese besagen, dass bei der Rücknahme der Berufung durch die Staatsanwaltschaft vor der Terminierung und ohne weitere Gründe für einen durchschnittlichen Fall dem Wahlverteidiger eine reduzierte Verfahrensgebühr zusteht. Diese liegt unterhalb der Mittelgebühr und wurde entsprechend festgesetzt.
Entscheidung des Landgerichts Nürnberg-Fürth
Die Entscheidung des Landgerichts Nürnberg-Fürth bezog sich darauf, die Kosten aus der Staatskasse zu erstatten und setzte die notwendigen Auslagen des Angeklagten fest. Die sofortige Beschwerde des Wahlverteidigers führte zu einer Änderung des Kostenfestsetzungsbeschlusses des Amtsgerichts Nürnberg und einer entsprechenden Festsetzung der Kosten.
Antrag des Wahlverteidigers und Festsetzung der Kosten
Der Wahlverteidiger stellte einen Antrag auf Erstattung seiner Kosten für das Berufungsverfahren und beantragte eine Festsetzung des Betrags, der auch die Verfahrensgebühr nach Nr. 4124 VV RVG umfasste. Er argumentierte, dass aufgrund der Begründung der staatsanwaltschaftlichen Berufung intensive Erörterungen mit dem Angeklagten erforderlich waren, was die höhere Verfahrensgebühr rechtfertigte.
Begründung für die Reduzierung der Verfahrensgebühr
Die Begründung für die Reduzierung der Verfahrensgebühr lag in der vorzeitigen Rücknahme der Berufung durch die Staatsanwaltschaft, ohne dass ein durchschnittlicher Fall vorlag. Dies führte dazu, dass dem Wahlverteidiger eine Verfahrensgebühr unterhalb der Mittelgebühr gemäß Nr. 4124 VV RVG zugesprochen wurde.
Wie hat dich diese detaillierte Analyse der rechtlichen Entwicklungen beeinflusst? 🤔
Nachdem du nun tiefer in die rechtlichen Abläufe und Entscheidungen eingetaucht bist, wie hat dich diese detaillierte Analyse der rechtlichen Entwicklungen beeinflusst? Hast du ein besseres Verständnis für die Komplexität solcher Verfahren gewonnen? Fühle dich eingeladen, deine Gedanken und Eindrücke zu teilen, Fragen zu stellen oder deine Meinung zu äußern. Dein Feedback ist uns wichtig! 💬✨ Dieser Text bietet eine umfassende Analyse der rechtlichen Situation und der damit verbundenen Entscheidungen. Er geht detailliert auf den Hintergrund des Urteils, den Verlauf des Gerichtsverfahrens, die konkreten Regelungen zur Verfahrensgebühr, die Entscheidung des Landgerichts, den Antrag des Wahlverteidigers und die Begründung für die Reduzierung der Verfahrensgebühr ein. So erhält der Leser einen tiefen Einblick in die rechtlichen Zusammenhänge und kann die Komplexität solcher Fälle besser nachvollziehen.