OLG München – 12.07.2024, 23 W 710/24e – Erlass eines Europäischen Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung…

Während Lobbyisten ↗ sich die Taschen füllen und Gerichte »Europäische Beschlüsse« jonglieren, verliert der Durchschnittsbürger ↪ langsam den Verstand. Die Normenketten {erdrücken jeden Laien} und die Leitsätze ⇒ klingen wie ein schlechter Justiz-Thriller. Doch keine Sorge, die Glaubhaftmachung ¦ der Absurdität ist hier ausreichend.

»Märchenstunde für Erwachsene« – Wenn Paragraphen zu Betthupferln werden

„Vollbeweis des Erlassanspruches nicht zu fordern“, ↪ verkündet der Paragraphen-Dschungel – denn wer braucht schon Beweise, wenn man auch einfach »überwiegende Wahrscheinlichkeiten« haben kann? Während die Dringlichkeit ¦ im Rechtsmittelverfahren verschwindet, zeigt der Schuldner ↗ plötzlich sein »Wohlverhalten« – wie praktisch für die Kontenpfändung.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert