Recht oder Parodie? Equidenpässe für verstorbene Pferde – absurd legal!
Kennst du das Gefühl, als würdest du eine Dampfwalze aus Baumwolle fahren? So ähnlich muss sich wohl jemand fühlen, der Equidenpässe für bereits verstorbene Pferde herausgeben soll. Aber Moment mal, ist das wirklich wahr? Eine Anordnung zur Herausgabe von Dokumenten für nicht mehr existierende Tiere – das klingt wie ein Toaster mit USB-Anschluss: unnütz und absurd zugleich. Und doch steckt hinter dieser scheinbaren Absurdität eine erschreckende Wahrheit.
Equidenpässe für Geisterpferde – bürokratisches Chaos auf vier Hufen
Wenn ich darüber nachdenke, wird mir klar, dass wir uns in einem Bürokratie-Ballett wiederfinden, bei dem die Logik auf Urlaub ist und die Absurdität den Takt angibt. Stell dir vor, ein Pferd ist längst über die Regenbogenbrücke galoppiert und dennoch sollen Equidenpässe herausgegeben werden – das ist wie ein Hochgeschwindigkeitszug auf Holzschienen unterwegs in die Lachnummer des Jahres. Die konkreten Zahlen besagen sogar, dass gemäß § 24 Abs. 3 Satz 1 TierGesG diese surreale Anordnung rechtens sei – skurril genug?