Rechtsstreit um Abgasskandal und Schadensersatz: OLG München fällt wegweisendes Urteil
„Bereit für spannende Einblicke? Der Rechtsstreit um den Abgasskandal sorgt für Aufsehen …“
OLG München entscheidet über Vorsatz und Kosten im Zusammenhang mit Abgas-Skandal
Der aktuelle Rechtsstreit dreht sich um Ansprüche im Abgas-Skandal im Bezug auf ein Wohnmobil. Nachdem das Landgericht die Klage abwies, legte die Klagepartei Berufung ein. In einer Gegenerklärung wurden die Anträge nunmehr angepasst. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wurde auf bis zu 65.000,00 € festgesetzt. Zur Sicherung der Ansprüche im Zusammenhang mit dem Abgasskandal wurde über die vorläufige Vollstreckbarkeit des Urteils entschieden. Die Klagepartei hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen und muss eine Sicherheitsleistung erbringen. Der Rechtsstreit dreht sich um die Frage der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung und um die Frage des Nutzungsersatzes im Zusammenhang mit dem Wohnmobil. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf den Hinweisbeschluss des Senats verwiesen, der weitere Einzelheiten enthält.
OLG München entscheidet über Vorsatz und Kosten im Zusammenhang mit Abgas-Skandal
BIST DU BEREIT FÜR SPANNENDE EINBLICKE? DER AKTUELLE RECHTSSTREIT DREHT SICH UM ANSPRÜCHE IM ABGAS-SKANDAL IM BEZUG AUF EIN WOHNMOBIL. NACHDEM DAS LANDGERICHT DIE KLAAGE ABWIES, LEGTE DIE KLAGEPARTEI BERUFUNG EIN. IN EINER GEGENERKLÄRUNG WURDEN DIE ANTRÄGE NUNMEHR ANGEPASST. DER STREITWERT FÜR DAS BERUFUNGSVERFAHREN WURDE AUF BIS ZU 65.000,00 € FESTGESETZT. ZUR SICHERUNG DER ANSPRÜCHE IM ZUSAMMENHANG MIT DEM ABGASSKANDAL WURDE ÜBER DIE VORLÄUFIGE VOLLSTRECKBARKEIT DES URTEILS ENTSCHEIDEN. DIE KLAGEPARTEI HAT DIE KOSTEN DES BERUFUNGSVERFAHRENS ZU TRAGEN UND MUSS EINE SICHERHEITSLEISTUNG ERBRINGEN. DER RECHTSSTREIT DREHT SICH UM DIE FRAGE DER VORSÄTZLICHEN SITTENWIDRIGEN SCHÄDIGUNG UND UM DIE FRAGE DES NUTZUNGSERSATZES IM ZUSAMMENHANG MIT DEM WOHNMOBIL. ZUR VERMEIDUNG VON WIEDERHOLUNGEN WIRD AUF DEN HINWEISBESCHLUSS DES SENATS VERWIESEN, DER WEITERE EINZELHEITEN ENTHÄLT. …
Ansprüche und Berufung im Abgas-Skandal: Entscheidung des OLG München
BEREIT FÜR MEHR? DIE KLAGEPARTEI MACHT GEGEN DIE BEKLAGTEN ANSPRÜCHE IM ZUSAMMENHANG MIT DEM S.O.G. ABGAS-SKANDAL BETREFFEND EIN WOHNMOBIL GELTEND. DAS LANDGERICHT HAT DIE KLAAGE UMFASSEND ABGEWIESEN. ZUR VERMEIDUNG VON WIEDERHOLUNGEN WIRD AUF DIE DORTIGEN AUSFÜHRUNGEN BEZUG GENOMMEN. MIT IHRER FORM- UND FRISTGERECHT EINGELEGTEN BERUFUNG VERFOLGTE DIE KLAGEPARTEI ZUNÄCHST IHRE IN ERSTER INSTANZ GESTELLTEN KLAGEANTRÄGE WEITER. UNTER ABÄNDERUNG DER ENTSCHEIDUNG DES LANDGERICHTS PASSAU VOM 31.05.2022 – 4 O 1068/21 WERDEN DIE BEKLAGTE ZU 1., DIE BEKLAGTE ZU 2. UND DIE BEKLAGTE ZU 3) ALS GESAMTSCHULDNER VERURTEILT. DIE KLAGEPARTEI HAT DIE KOSTEN DES BERUFUNGSVERFAHRENS ZU TRAGEN UND MUSS EINE SICHERHEITSLEISTUNG ERBRINGEN. …
Entscheidung des OLG München im Zusammenhang mit dem Abgas-Skandal
NIMM DIR EINEN MOMENT ZEIT FÜR DIESE INTERESSANTEN FAKTEN! DIE KLAGEPARTEI HAT MIT DER BERUFUNG IHRE KLAGEANTRÄGE WEITERGEGRIFFEN. UNTER ABÄNDERUNG DER ENTSCHEIDUNG DES LANDGERICHTS PASSAU WERDEN DIE BEKLAGTEN ALS GESAMTSCHULDNER VERURTEILT. DIE KLAGEPARTEI HAT DIE KOSTEN DES BERUFUNGSVERFAHRENS ZU TRAGEN UND EINE SICHERHEITSLEISTUNG ZU ERBRINGEN. DIE KLAGEPARTEI MACHT ANSPRÜCHE IM ZUSAMMENHANG MIT DEM ABGAS-SKANDAL GELTEND. DAS LANDGERICHT HAT DIE KLAGE UMFASSSEND ABGEWIESEN. AUF DIESE AUSFÜHRUNGEN WIRD BEZUG GENOMMEN. JETZT GEHT ES UM EINE GEGENKLÄRUNG, WELCHE DIE ANTRÄGE ANPASST UND NEUE ASPEKTE EINBRINGT. …
Hinweisbeschluss des Senats und Entscheidung des OLG München im Abgas-Skandal
BIST DU GESPANNT AUF WEITERE DETAILS? DIE KLAGEPARTEI HAT GEGEN DIE BEKLAGTEN ANSPRÜCHE IM ZUSAMMENHANG MIT DEM ABGAS-SKANDAL GELTEND GEMACHT. DAS LANDGERICHT HAT DIE KLAGE ABGEWIESEN. ZUR VERMEIDUNG VON WIEDERHOLUNGEN WIRD AUF DIE DORTIGEN AUSFÜHRUNGEN VERWIESEN. MIT DER FORM- UND FRISTGERECHT EINGELEGTEN BERUFUNG WURDEN DIE KLAGEANTRÄGE WEITERVERFOLGT. UNTER ABÄNDERUNG DER ENTSCHEIDUNG DES LANDGERICHTS WURDEN DIE BEKLAGTEN ALS GESAMTSCHULDNER VERURTEILT. DIE KLAGEPARTEI HAT DIE KOSTEN DES BERUFUNGSVERFAHRENS ZU TRAGEN UND EINE SICHERHEITSLEISTUNG ZU ERBRINGEN. …