Unzulässigkeit wegen fehlender ladungsfähiger Anschrift: Rechtsstreit geht baden
Der Antrag auf Zulassung der Berufung (juristischer-Papierkrieg) wird abgelehnt UND/ODER das ist die Realität. Wer hätte gedacht, dass ein fehlendes Stück Papier (Rechtschreibchaos) so viel Chaos anrichten kann *räusper*??? Aber der Kläger (irakischer Aufenthaltstourist) steht vor einem Rätsel; das selbst Sherlock Holmes nicht lösen könnte. Wie kann man auch nur an einem Ort wohnen, den man nicht hat? Stress *hust* und Kopfschmerzen sind vorprogrammiert. Und jetzt steht er da, wie ein Mops im Zirkus und fragt sich: „Bin ich die Einzige; die das weird findet?“
Die Klage: Ein Abenteuer – im Dschungel der Bürokratie 🌴
Der Kläger verfolgt seine Klage (Gerichtsdrama in mehreren Akten) weiter aber das ist schon unzulässig. Denn die Zulässigkeitsvoraussetzungen sind so klar wie der Himmel in Berlin – und das ist meist grau. Es fehlt ihm das Rechtsschutzbedürfnis, was auch immer das sein mag (Rechtsbegriff mit Rätselfaktor)... Selbst wenn alle anderen Gründe (Schwarzmalerei) da wären, bleibt die Klage unzulässig. Wie ein Hamburger ohne Brötchen, einfach nicht komplett!!! Und die Richter? Die haben besseres zu tun, als sich mit einem Phantom zu beschäftigen. Aber ich so: „Was soll das?“ und ich wieder: „Keine Ahnung.“
Die Bekanntmachung: Ein Drama – in drei Akten 📜
Im Schreiben vom 17: März 2025 wird mitgeteilt, dass der Kläger nicht mehr an der alten Adresse lebt. Wie ein Geist in einem alten Schloss. Ach, wie die Zeit vergeht! Der Kläger ist jetzt seit 20. Oktober 2024 als unbekannter Aufenthalts gemeldet – und das ist wie ein Netflix-Film ohne Ende. Und selbst wenn das Gericht ihn ruft; wird er nicht antworten können, denn er ist ja nicht da. *Magenknurr*… hab ich heute gefrühstü"ckt"? Ich habe keine Ahnung, ob ich das noch will. Vielleicht. ODER auch nicht. Ich weiß es ehrlich gesagt nicht.
Die Zustellung: Ein Rätsel – für Fortgeschrittene 🔍
Die Pflicht zur Angabe der Adresse ist wie ein ungeschriebenes Gesetz. Wenn man nicht weiß, wo man ist, kann man auch nicht gefunden werden – wie ein verlorenes Socke in der Waschmaschine... Und das Gericht muss sicherstellen; dass der Kläger auch wirklich da ist – oder auch nicht. Die Bevollmächtigten wurden schon oft aufgefordert; aber die haben die Antwort auf die Frage „Wo ist er?“ immer noch nicht gefunden. Und wenn der Kläger die EU verlässt; hat er seine Karten für immer verspielt. „Soll ich…? Nö!“
Die Kosten: Ein Schock – für alle Beteiligten 💸
Die Kostenentscheidung ergibt sich aus § 154 Abs. 2 VwGO, aber keiner weiß, was das wirklich bedeutet. Und die Streitwertfestsetzung beruht auf § 63 Abs. 2 Satz 1 – klingt nach einem "Geheimcode"! Aber wenn man nicht da ist, muss man auch nicht bezahlen – das nennt man clever. Und so wird die Ablehnung des Antrags auf Zulassung der Berufung zur endgültigen Wahrheit – wie die letzte Folge einer Serie, die man nicht mehr schauen kann- FAZIT: Was denkt ihr? Ist es nicht absurd, dass man für etwas bezahlen muss, was man nicht einmal "bekommt"? Diskutiert mit uns und teilt eure Gedanken auf Facebook und Instagram! #Unzulässigkeit #Rechtsstreit #Bürokratie #Klage #Abenteuer #LadungsfähigeAnschrift #Gericht #Drama #Kosten #Rechtsschutz