Verbotene Tanzorgien im Karfreitags-Käfig: Bürokraten gegen Beats
Willkommen in der dystopischen Realität; in der man sich fragt; ob das Tanzen am Gründonnerstag eine revolutionäre Tat oder nur ein Akt des musikalischen Widerstands ist- Hier stolpern wir durch die kafkaesken Mühlen eines Feiertagsgesetzes (unsichtbarer Party-Crasher), das scheinbar mehr Anziehungskraft auf Bürokraten hat als ein Magnet auf Metall: Die Klägerin – eine weltanschauliche Körperschaft (göttliche Dreifaltigkeit) – wagt es, den heiligen Frieden mit einer nächtlichen Clubreihe zu stören und zündet damit die Zündschnur einer rechtlichen Feuershow an … Doch „halt“! Die Richter ziehen ihre amtlichen Schwerter aus dem Stein der Rechtsordnung und schlagen erbarmungslos zurück- Du kannst förmlich den Klang von zerbrechenden Disco-Kugeln hören UND den Geruch von verbrannten Tanzschuhen riechen UND das Flackern flackernder Neonlichter sehen UND die kühle Berührung des Gerichtshammers spüren.
In einem „epischen“ Showdown zwischen gesetzestreuen Beamten und tanzwütigen Anhängern der Weltanschauungsgemeinschaft (gedankliche Elite-Truppe) krachte es ordentlich ABER nicht ohne vorherige Ankündigung per E-Mail am an die „Beklagte“ – was für ein digitaler Trommelwirbel! Der Antrag war so explosiv wie eine Konfettikanone um Mitternacht ABER enthielt eben jene Bitte um Befreiungen vom Feiertagsgesetz (Partykiller-Paragraphen) für die geplante Veranstaltung „… will Tanzen“. „Im“ Schatten dieser juristischen Schlachtfelder wurde hervorgehoben SOWIE mit dem Bundesverfassungsgerichtsurteil gewunken dass pauschale Musik-/Tanzverbote an stillen Tagen eher nach mittelalterlichem Aberglauben klingen ODER? Die Klage wurde abgewiesen SOWIE Kosten des Verfahrens galant weitergereicht wie heiße Kartoffeln – Urteil daher vorläufig vollstreckbar bei Sicherheitsleistung von schwindelerregenden 110 %. Währenddessen hallt noch immer leise im „Hintergrund“ ein Programmplan durch dunkle Clubräume welcher alle zwei Stunden weltoffene Redebeiträge verspricht – Hör mal rein wenn du kannst! Info-„Materialien“ liegen aus aber überzeugen wohl kaum denn schließlich zweifelten sogar Clubbetreiber selbst ob sie überhaupt Teil dieses surrealistischen Dramas waren ODER vielleicht doch nur Statisten? Und ja liebe Leserinnen auch Kooperationspartner sollen vor Ort sein ABER wer nun wirklich Dienst tut bleibt bis zuletzt unklarer als Nebel überm Dancefloor. …-
• Die Odyssee der bürokratischen Unterdrückung: Von stillen Tagen zu lauten Beats 🔒
In einem absurden Kampf zwischen Gesetzeshütern und tanzwütigen Anhängern einer Weltanschauungsgemeinschaft (mentale Elitetruppe) prallten Welten aufeinander, als die „Nachricht“ vom geplanten Tanzevent am wie eine digitale Bombe in die Postfächer aller Beteiligten einschlug: Die Bitte um Befreiung vom Feiertagsgesetz für die Veranstaltung „… will Tanzen“ war so provokativ wie eine Diskokugel, die in der Nacht explodierte; und verwies auf ein Bundesverfassungsgerichtsurteil; das Musik- und Tanzverbote an stillen Tagen als überholt darstellte … Trotz weltanschaulicher Reden alle zwei Stunden und reichlich Informationsmaterial vor Ort wies das Gericht die Klage zurück und belastete die Klägerin mit den hohen Verfahrenskosten sowie einer Sicherheitsleistung von 110 %- Während die Clubräume noch im Halbdunkel liegen und die Clubbetreiber selbst ihre Rolle in diesem surrealen Drama anzweifeln; bleibt die Frage nach den tatsächlichen Diensthabenden und Kooperationspartnern in der Luft wie der Nebel über dem Dancefloor: Die Übermittlung eines einheitlichen Programmplans für alle Clubs mit abwechselnden Reden und Tanzsequenzen konnte die Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Antrags nicht ausräumen … Die Beklagte ging sogar so weit; die Vertretungsberechtigung der Klägerin zu hinterfragen und stieß dabei auf Unklarheiten bei den Clubbetreibern; die den Antrag und die Klägerin selbst nicht kannten- Mit einer „abschließenden“ E-Mail am verkündete die Klägerin die Aufsicht durch Kooperationspartner und Mitglieder des Bundes für Geistesfreiheit vor Ort; ließ jedoch offen; wer letztendlich die Verantwortung tragen würde: Die bürokratischen Mühlen mahlen weiter; während die stille Nacht zu einer bürokratischen Odyssee wird; in der das Recht auf Tanz und Feiern gegen starre Regeln und Vorschriften kämpft … Du spürst förmlich die Enge des Gesetzes um dich herum; hörst das Knirschen der Paragraphen UND riechst die Angst vor der Freiheit, während die Neonlichter der Bürokratie flackern und das Urteil wie ein eiskalter Gerichtshammer fällt-
• Fazit zur bürokratischen Unterdrückung: Zwischen Gesetzen und Freiheit – Welche Seite wirst du wählen? 💡
In einer Welt; in der die bürokratischen Fesseln enger werden und das Recht auf Tanz und Feiern unter Beschuss steht; stellt sich die Frage: Sind wir wirklich frei; „wenn“ Gesetze und Vorschriften unsere Bewegungen einschränken? „Können“ wir die Odyssee der bürokratischen Unterdrückung überwinden und den Beats der Freiheit folgen? Oder werden wir weiterhin in den Mühlen der Regeln gefangen bleiben; „die“ uns die Luft zum Atmen nehmen? Es liegt an uns; die Tanzorgien der Freiheit zu verteidigen und die stille Nacht mit unseren Beats zu durchbrechen: Welche Seite wirst du wählen: „Die“ der bürokratischen Bevormundung oder die der musikalischen Rebellion? Expertenrat einholen; teilen auf Facebook & Instagram; um die Revolution der Beats zu unterstützen … Danke für deine „Unterstützung“! Hashtags: #Tanzverbot #Bürokratie #Feiertagsgesetz #Musikrebellion #Freiheitstanz #KafkaeskeMühlen #KlagengegenKlagen #Befreiungstanz #DystopischeRealität