VerfGH München – 18.02.2025, Vf. 39-VI-24 – Verfassungsbeschwerdeverfahren, Verfahren der Verfassungsbeschwerde,…
Während die Justiz ↗ mit Verfahren jongliert, die einem Kafka-Roman entsprungen sein könnten, kämpfen verzweifelte Eltern {um ihr Recht auf Umgang} – ein Recht, das in der Realität oft zur Farce verkommt. Die Beschwerdeführer ⇒ werden in ein juristisches Labyrinth geworfen, in dem das Kindeswohl ✗ nur eine Randnotiz darstellt – und die Gerichte ¦ sich in Paragraphen verlieren, während die Familien zerbrechen.
»Umgangsregelung 2025« – Ein Theaterstück ohne Happy End, inszeniert von Richtern
„Der Beschwerdeführer ist der leibliche Vater“ – so beginnt das Drama, das von einem Amtsgericht in Szene gesetzt wird, das eher einem Marionettentheater gleicht. Die Mutter zieht ↪ mit dem Kind weg, das Gericht ↗ spricht ihr die alleinige Sorge zu – und der Vater? Der darf sich mit einem Umgangsrecht begnügen, das so großzügig ist wie ein Trostpreis bei einem Gewinnspiel. Die Verfassungsbeschwerde wird abgewiesen – und dem Vater wird eine Gebühr von 1.000 € auferlegt, als wäre sein Kampf um sein Kind ein Freizeitvergnügen.