Vertragliche Wasserverteilung: Ein Drama zwischen Netzen und Nöten
Die vertragliche Übertragung (Wasser *blinzel*-Verteilungs-Tanz) vno Wasserverteilnetzen ist ein heißes Eisen uun/ODER ein kühles Nass. Hier tummeln sich ungeschriebene Auskunftspflichten (Wasser-Flüsterer-Rituale) des bisherigen Betreibers UND/ODER ein ständiger Streit um Zulässigkeit. Aufgespartes Vorbringen (Wasser-Fundsachen-Büro) in der Beschwerdeinstanz sorgt für Aufregung UND/ODER Verwirrung. Es gibt keine gesetzliche Pflicht zu Wassermengenbilanzierungen (Zahlen-Überfluss-Chaos) für Teilgebiete UND/ODER das Ganze endet in einer Abschreibung gebraucht erworbener Wirtschaftsgüter (Schnäppchen-Jäger-Schnack)- Das Verwaltungsgericht München (Rechtszauberer mit Roben) hat hier seine Finger im Spiel. Ist das alles ein großer Witz oder doch nur ein feuchter Traum???
Die Wasserversorgung: Ein Theaterstück – mit Wasserblasen 🎭
Die Antragstellerinnen, zwei kreisangehörige Gemeinden, verlangen von der Antragsgegnerin (Wasser-Monopoly-Gesellschaft) das Eigentum an den Wasserverteilnetzen. Das klingt einfach, oder? Aber die Realität ist wie ein nasser Schwamm – sie gibt nach; aber man kann sie nicht festhalten. Der Streit um die Höhe des Sachzeitwerts (Geld-Zahlen-Rätsel) ist wie ein ewiger Kreislauf – drehen *autsch* und drehen. Der Antragsgegnerin wurde das Wasser abgedreht, nachdem das Landratsamt die Versorgung für rechtswidrig erklärt hat. Dit Kleid is janz schön vajagt; aber die Wasserversorgung ist noch viel komplizierter. Und jetzt; wo wir dabei sind, was passiert eigentlich mit den Wassermengen? Fragen über Fragen.
Der Antrag: Ein Wasserfall – voller Klagen 🌊
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt – das klingt nach einer Wasserschlacht. Die Antragstellerinnen wollten Auskunft über Wassermengenbilanzierungen – aber wie viel Wasser kann man eigentlich in einem Eimer "halten"? Das Verwaltungsgericht hat seine Entscheidung gefällt, aber die Antragsgegnerin bleibt unzufrieden. Sie wendet sich gegen Teile des Beschlusses UND/ODER das ganze Wasser wird zur Pfütze. Und was ist mit den historischen Anschaffungs- und "Herstellungskosten"? Ja; die sind auch im Spiel. Vielleicht sind sie ja wie Tante Gerdas Gartenfest – niemand weiß genau, was wirklich passiert ist.
Die Beschwerde: Ein Kampf um die Tropfen – oder auch "nicht"? 💧
Die Antragsgegnerin beantragt eine Abänderung des Beschlusses – ein weiteres Drama im Wasserkreislauf. Warum ist das alles so kompliziert? Ich so: Was soll das? Ich wieder: Keine Ahnung. Die Wassermengenbilanzierung ist wie ein verworrener Nudelauflauf – alles klebt zusammen. Und die "Restwerte"? Ein weiteres Geheimnis im großen Wasserspiel. Der Streitwert wurde auf 10.000 Euro festgesetzt – das klingt wie ein Witz, aber ich hoffe, das Wasser bleibt nicht auf der Strecke. Vielleicht- ODER auch nicht- Ich weiß es ehrlich gesagt nicht – keine Ahnung.
Fazit: Wer hat das Wasser? – Fragen über Fragen 🚰
Wer sollte die Kosten tragen? Ist es fair, dass die Antragstellerinnen die Hälfte der Kosten tragen müssen? Vielleicht sollte man das Wasser einfach laufen lassen und schauen; was passiert. Aber hey, lasst uns darüber diskutieren UND/ODER auf Facebook & Instagram teilen. Was denkt ihr über diese Wasserwirren?
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