VG Regensburg – 12.02.2025, RN 2 K 24.32628 – Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft:, Eine in Äthiopien mit ei…
Während sich die Welt mit komplizierten Rechtsfragen zur Flüchtlingseigenschaft herumschlägt, wird in Äthiopien und Eritrea die Realität
von traditionellen Ehen und militärischem Drill bestimmt. Die Bürokratie »jongliert« mit Gesetzen – während Frauen im Nationaldienst ¦ um ihr Leben fürchten und die Justiz »jongliert« mit Definitionen.
»Flüchtlingseigenschaft trotz Ehe?« – Ein juristisches Märchen mit fragwürdigem Ende
Die Rechtslage ist klar, ✓sagen die Experten – aber wer versteht schon die Normenketten (AsylG §§ 3 Abs. 1, 3b Abs. 1 Nr. 4 RL 2011/95/EU)? In Äthiopien schließt eine Frau eine Ehe mit einem Äthiopier – und landet
trotzdem im eritreischen Militär. Die Ironie: ✓Die Definition einer sozialen Gruppe wird zum juristischen Seiltanz, inspiriert vom EuGH.