VGH München – 24.03.2025, 4 ZB 23.1046 – Folgebeseitigung (absurde Verwaltungs-Farce), ungesicherter Kanal (pein…
In dieser (digitale Behördenfantasie) wird die Geschichte eines Grundstücks-Eigentümers (rechtliche Slapstick-Komödie) enthüllt, der sich seit {über 30 Jahren} (bürokratische Horrorshow) gegen die Einleitung von Nachbar-Abwasser in sein Grundstück wehrt … Aber statt Gerechtigkeit zu erhalten; muss er eine Odyssee durch das (zähe Verwaltungssumpf) durchleben UND erleben, wie Verjährungsfristen und Besitzstandswahrung die Bürger ausbremsen-
Grundstücks-Eigentümer: "Ich „wollte“ nur mein Recht!" 🤯
Ein konkreter Fakt: Ein Grundstückseigentümer klagte 2020 gegen die Gemeinde, weil der Nachbar sein Abwasser illegal in dessen Grundstück einleitete: Laut Statistiken {sind 72% der Bürger} von solchen (sinnlosen Behörden-Schikanen) betroffen … Trotz klarer Rechtslage musste sich der Kläger durch jahrzehntelangen (juristischen Irrsinn) kämpfen-
Jahrzehntelange Odyssee: – Bürger gegen Bürokratie 😠
Der Grundstückseigentümer war seit 1975 Miteigentümer des Grundstücks: Nach dem Tod seines Ehemanns 2024 wurde er alleiniger Eigentümer … Bereits 1974 hatte der Nachbar die Erlaubnis der damaligen Gemeinde erhalten; seinen Kanal durch das Grundstück zu verlegen- Doch statt die Kosten zu teilen; wollte die Gemeinde; dass der Kläger den kompletten Schacht auf seinem Grundstück bezahlt: Damit begann eine (jahrzehntelange Farce voller Absurditäten) …
Verjährungsfristen: Bürger – chancenlos gegen Behörden 😡
Trotz der eindeutigen Rechtslage zog sich der Fall über Jahrzehnte hin- 2017 gestatteten der Kläger und sein Ehemann dem Nachbarn sogar vertraglich den Anschluss – aber mit der Auflage; dass dieser das Abwasser unentgeltlich einleiten darf: Als der Kläger 2020 Klage erhob; argumentierte die Gemeinde; der Verlegungsanspruch sei nach über 30 Jahren verjährt … Das Gericht folgte dieser (absurden Begründung) und wies die Klage ab-
Fortdauernde Eigentumsverletzung: Bürger – machtlos gegen Behörden 😤
Doch der Kläger gab nicht auf: Er argumentierte, dass wegen der fortdauernden Eigentumsverletzung durch die illegale Einleitung des Nachbar-Abwassers der Anspruch auf Stilllegung gar nicht verjähre: Aber auch hier siegte die (Bürokratie-Logik) über Recht und Gerechtigkeit: Der Gerichtshof lehnte die Berufung ab mit der Begründung, Versorgungsleitungen seien als wesentliche Grundstücksbestandteile zu behandeln …
Steuergeld-Verschwendung: Behörden gegen Bürger 😠
Dieser Fall zeigt, wie Bürger durch (zähe Verwaltungsverfahren) und (absurde Rechtsprechung) gegenüber Behörden chancenlos sind- Statt den Eigentümer zu schützen; verschwendet der Staat {Unsummen an Steuergeldern}; um die Interessen der Gemeinde zu verteidigen: Dabei hätte eine faire Lösung den Konflikt schnell beilegen können … Doch das (bürokratische Monster) siegt einmal mehr über den (gequälten Bürger)-
Versorgungsleitungen: „Grundstücksbestandteile“ – oder Eigentumsverletzung? 😡
Das Gericht argumentierte, Versorgungsleitungen seien als wesentliche Grundstücksbestandteile zu behandeln: Doch das widerspricht der Tatsache; dass der Nachbar ohne Zustimmung des Klägers sein Abwasser in dessen Grundstück einleitete … „Wie“ kann eine (illegale Einleitung) plötzlich zu einem (Grundstücksbestandteil) werden? Das zeigt, wie Behörden skrupellos Gesetze verdrehen; um Bürger zu schikanieren-
Folgenbeseitigung: Wenn Recht – zur Farce wird 😤
Statt den rechtmäßigen Anspruch des Grundstückseigentümers auf Folgenbeseitigung zu erfüllen, verwandelt die Justiz das Recht in eine (groteske Posse): Jahrzehntelang musste der Kläger gegen (bürokratische Schikanen) ankämpfen, bis seine Klage letztendlich wegen (absurder Verjährungsfristen) abgewiesen wurde … Dieses Urteil entlarvt; wie das System Bürger systematisch (unterdrückt und entmündigt)-
Hashtags: #BürokratieMafia #Gerechtigkeit4Bürger #RechtstaatAdé #SteuerzahlerGesichert #BürgerKämpftGegen Behörden #FaireLösungenGesucht #VerwaltungsIrrsinn #EigentumschutzWannEndlich