Vorbescheid zum Neubau eines Rückgebäudes: Klage abgewiesen, Kostenverteilung und vorläufige Vollstreckbarkeit
Hey, bist du gespannt, was es mit dem Vorbescheid für den Neubau eines Rückgebäudes auf sich hat? Erfahre hier, warum die Klage abgewiesen wurde, wer die Kosten trägt und was die vorläufige Vollstreckbarkeit bedeutet.
Der Vorbescheid-Antrag und die ablehnende Antwort der Beklagten im Detail
Die Klägerin beantragte am 27. Oktober 2021 einen Vorbescheid für den Neubau eines Rückgebäudes mit verschiedenen Varianten. Darunter fielen unterschiedliche Bauhöhen und Lagepläne.
Die Situation des Baugrundstücks und die geplanten Bauvorhaben
Das Baugrundstück der Klägerin, gelegen in der N. Straße 7, beherbergt derzeit ein Wohngebäude mit sechs Geschossen sowie einem ausgebauten Dachgeschoss als Vordergebäude direkt an der Straße. Des Weiteren ist ein Teil des Grundstücks mit einer Tiefgarage bebaut, die teilweise unter Geländeniveau liegt und deutlich über das Niveau der Straße hinausragt. Die Klägerin stellte am 27. Oktober 2021 einen Antrag auf einen Vorbescheid für den Neubau eines Rückgebäudes in verschiedenen Varianten, darunter die Errichtung eines zweigeschossigen Gebäudes mit einer Wandhöhe von jeweils 6,10 m über der Oberkante der Tiefgarage. Diese Varianten sehen unterschiedliche grenzständige Bebauungen vor, die durch Lichthöfe und Belichtungen geplant sind.
Die negativen Antworten der Beklagten auf die Vorbescheidsfragen
Am 14. Januar 2022 antwortete die Beklagte auf sämtliche Vorbescheidsfragen der Klägerin negativ oder erklärte die Fragestellungen für unzulässig. Unter anderem wurde die entscheidungserhebliche Frage gestellt, ob das geplante Bauvorhaben zur Errichtung eines Rückgebäudes bauplanungsrechtlich unter Berücksichtigung der direkten Umgebung generell möglich sei. Die Beklagte verneinte diese Möglichkeit und äußerte Bedenken hinsichtlich der Realisierbarkeit des Projekts auf dem Grundstück in der N. Straße 7.
Die entscheidungserheblichen Fragen und ihre Beantwortung im Bescheid vom 14. Januar 2022
Eine der zentralen Fragen im Bescheid vom 14. Januar 2022 war, ob das geplante Bauvorhaben zur Errichtung eines Rückgebäudes auf dem Grundstück in der N. Straße 7 realisierbar sei. Die Beklagte verneinte diese Möglichkeit und äußerte Zweifel an der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens. Diese ablehnende Haltung der Beklagten bildete die Grundlage für die folgende Entscheidung in Bezug auf den Vorbescheidantrag der Klägerin.
Die Bedeutung der vorläufigen Vollstreckbarkeit und der Kostenverteilung
Die Kostenentscheidung, die besagt, dass die Klägerin 5/6 und die Beklagte 1/6 der Verfahrenskosten tragen muss, ist vorläufig vollstreckbar. Das bedeutet, dass der jeweilige Kostenschuldner die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung des vollstreckbaren Betrags abwenden kann, sofern der Kostengläubiger nicht vorher eine Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Diese Regelung soll sicherstellen, dass die Kosten gerecht und angemessen verteilt werden, während gleichzeitig eine vorläufige Vollstreckbarkeit gewährleistet ist.
Fazit und Ausblick: Was bedeutet die Entscheidung für die Klägerin und die weitere Vorgehensweise?
Die Ablehnung des Vorbescheidsantrags und die Kostenverteilung stellen für die Klägerin eine Herausforderung dar, da sie einen Rückschlag in ihren Bauplänen erfährt und zusätzlich einen Großteil der Verfahrenskosten tragen muss. Dies erfordert eine sorgfältige Überprüfung der nächsten Schritte und möglichen Handlungsalternativen. Wie wird die Klägerin auf diese Entscheidung reagieren und welche Maßnahmen wird sie ergreifen, um ihr Bauvorhaben dennoch umzusetzen? 🌟 Was würdest du in einer ähnlichen Situation tun? Hast du schon einmal mit Baugenehmigungen zu kämpfen gehabt? Teile deine Gedanken und Erfahrungen mit uns! 🏗️