Vorbescheid zum Neubau eines RĂŒckgebĂ€udes: Klage abgewiesen, Kostenverteilung und vorlĂ€ufige Vollstreckbarkeit
Hey, bist du gespannt, was es mit dem Vorbescheid fĂŒr den Neubau eines RĂŒckgebĂ€udes auf sich hat? Erfahre hier, warum die Klage abgewiesen wurde, wer die Kosten trĂ€gt und was die vorlĂ€ufige Vollstreckbarkeit bedeutet.

Der Vorbescheid-Antrag und die ablehnende Antwort der Beklagten im Detail
Die KlĂ€gerin beantragte am 27. Oktober 2021 einen Vorbescheid fĂŒr den Neubau eines RĂŒckgebĂ€udes mit verschiedenen Varianten. Darunter fielen unterschiedliche Bauhöhen und LageplĂ€ne.
Die Situation des BaugrundstĂŒcks und die geplanten Bauvorhaben
Das BaugrundstĂŒck der KlĂ€gerin, gelegen in der N. StraĂe 7, beherbergt derzeit ein WohngebĂ€ude mit sechs Geschossen sowie einem ausgebauten Dachgeschoss als VordergebĂ€ude direkt an der StraĂe. Des Weiteren ist ein Teil des GrundstĂŒcks mit einer Tiefgarage bebaut, die teilweise unter GelĂ€ndeniveau liegt und deutlich ĂŒber das Niveau der StraĂe hinausragt. Die KlĂ€gerin stellte am 27. Oktober 2021 einen Antrag auf einen Vorbescheid fĂŒr den Neubau eines RĂŒckgebĂ€udes in verschiedenen Varianten, darunter die Errichtung eines zweigeschossigen GebĂ€udes mit einer Wandhöhe von jeweils 6,10 m ĂŒber der Oberkante der Tiefgarage. Diese Varianten sehen unterschiedliche grenzstĂ€ndige Bebauungen vor, die durch Lichthöfe und Belichtungen geplant sind.
Die negativen Antworten der Beklagten auf die Vorbescheidsfragen
Am 14. Januar 2022 antwortete die Beklagte auf sĂ€mtliche Vorbescheidsfragen der KlĂ€gerin negativ oder erklĂ€rte die Fragestellungen fĂŒr unzulĂ€ssig. Unter anderem wurde die entscheidungserhebliche Frage gestellt, ob das geplante Bauvorhaben zur Errichtung eines RĂŒckgebĂ€udes bauplanungsrechtlich unter BerĂŒcksichtigung der direkten Umgebung generell möglich sei. Die Beklagte verneinte diese Möglichkeit und Ă€uĂerte Bedenken hinsichtlich der Realisierbarkeit des Projekts auf dem GrundstĂŒck in der N. StraĂe 7.
Die entscheidungserheblichen Fragen und ihre Beantwortung im Bescheid vom 14. Januar 2022
Eine der zentralen Fragen im Bescheid vom 14. Januar 2022 war, ob das geplante Bauvorhaben zur Errichtung eines RĂŒckgebĂ€udes auf dem GrundstĂŒck in der N. StraĂe 7 realisierbar sei. Die Beklagte verneinte diese Möglichkeit und Ă€uĂerte Zweifel an der bauplanungsrechtlichen ZulĂ€ssigkeit des Vorhabens. Diese ablehnende Haltung der Beklagten bildete die Grundlage fĂŒr die folgende Entscheidung in Bezug auf den Vorbescheidantrag der KlĂ€gerin.
Die Bedeutung der vorlÀufigen Vollstreckbarkeit und der Kostenverteilung
Die Kostenentscheidung, die besagt, dass die KlÀgerin 5/6 und die Beklagte 1/6 der Verfahrenskosten tragen muss, ist vorlÀufig vollstreckbar. Das bedeutet, dass der jeweilige Kostenschuldner die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung des vollstreckbaren Betrags abwenden kann, sofern der KostenglÀubiger nicht vorher eine Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Diese Regelung soll sicherstellen, dass die Kosten gerecht und angemessen verteilt werden, wÀhrend gleichzeitig eine vorlÀufige Vollstreckbarkeit gewÀhrleistet ist.
Fazit und Ausblick: Was bedeutet die Entscheidung fĂŒr die KlĂ€gerin und die weitere Vorgehensweise?
Die Ablehnung des Vorbescheidsantrags und die Kostenverteilung stellen fĂŒr die KlĂ€gerin eine Herausforderung dar, da sie einen RĂŒckschlag in ihren BauplĂ€nen erfĂ€hrt und zusĂ€tzlich einen GroĂteil der Verfahrenskosten tragen muss. Dies erfordert eine sorgfĂ€ltige ĂberprĂŒfung der nĂ€chsten Schritte und möglichen Handlungsalternativen. Wie wird die KlĂ€gerin auf diese Entscheidung reagieren und welche MaĂnahmen wird sie ergreifen, um ihr Bauvorhaben dennoch umzusetzen? đ Was wĂŒrdest du in einer Ă€hnlichen Situation tun? Hast du schon einmal mit Baugenehmigungen zu kĂ€mpfen gehabt? Teile deine Gedanken und Erfahrungen mit uns! đïž