Wenn der Tod des Scheinvaters die Anfechtungsfrist nicht kickt!
Willkommen zur scharfzüngigen und unverblümten Analyse eines Paragraphen-Dschungels, der so trocken ist wie ein Wüstenwind und so einschläfernd wie ein Schafzählen. Hier wird nicht um den heißen Brei herumgeredet – hier geht’s direkt zur Sache!
Kein Beifall, kein Applaus – nur harte Worte und rohe Fakten!
Wisst ihr, was mich wirklich triggert? Diese absurde Masche mit dem § 1600b Abs. 6 BGB! Da sitzt du gemütlich da, denkst, es geht um Vaterschaft oder sowas Menschliches – aber nein! Ein Neubeginn der Anfechtungsfrist setzt nur die Unzumutbarkeit der Vaterrolle voraus. Klartext: Wenn Papa plötzlich vom Erdboden verschluckt wird, dann ist das für das Kind noch lange kein Freibrief zum Abnabeln! Da müssen schon mehr Dramen her als nur 'nen Totenschein. Und jetzt kommt's dicke: Die liebe Behörde schickt dir 'nen Bescheiid über die Beerdigungskosten deines Scheinvaters – Herzlichen Glückwunsch zum Familiendrama! Das muss wohl bedeuten, dass du bis in alle Ewigkeit an deinen Zombie-Papa gekettet bist. Nichts wie los zu Gericht und Verfahrenskostenhilfe beantragen für diesen Showdown aus dem Familien-Horrorfilm des Lebens!