Wenn „Loboganz“ das Gericht regiert: Online-Glücksspiel und internationale Zuständigkeitsdramen!

Kennst du das nicht auch, wenn ein Rechtsstreit über Online-Glücksspielverträge zwischen Deutschland und Großbritannien so kompliziert wird wie eine Mischung aus Schachpartie und Seiltanz über einem Vulkankrater? Neulich war ich überrascht, als ich las, dass die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte bei Glücksspielfällen mit Großbritannien eine ähnliche Klarheit aufweist wie ein Algorithmus mit Burnout – nämlich gar keine.

Internationale Zuständigkeit bei Online-Glücksspielverträgen: Ein bürokratisches Dschungelcamp der Rechtsprechung!

Apropos juristische Verstrickungen à la Helix-Nebelgalaxie, vor ein paar Tagen habe ich mich gefragt, ob es noch komplizierter werden könnte. In einer Welt, in der Gesetze klingen wie Gedichte von Rilke für Masochisten und Normenketten sich winden wie ein Bürokratie-Ballett im Takt des Wahnsinns, scheint die Logik so fern wie die Idee eines hamburgeressenden Einhorns. Doch hier sind wir: ZPO § 32 trifft auf EuGVVO § 6 Abs. 1 unter dem wachsamen Blick von AEUV § 216 Abs. 2 – und plötzlich fühlt es sich an, als würfe man versuchen, eine Dampfwalze aus Styropor zu steuern.

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