Zulassung der Berufung abgelehnt – Kostenentscheidung und Streitwertfestsetzung
Möchtest du erfahren, warum der Antrag auf Zulassung der Berufung abgelehnt wurde und welche Kosten die Klägerin tragen muss? Tauche ein in die Details der Streitwertfestsetzung und die Gründe für die Entscheidung.
Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit und finanzielle Hintergründe
Mit ihrem Antrag auf Zulassung der Berufung verfolgt die Klägerin, eine UG, ihre in erster Instanz erfolglose Klage auf Aufhebung des Bescheids der Beklagten vom 25. Oktober 2023 weiter, mit dem ihr die Ausübung des Gewerbes untersagt wurde. Die Beklagte stützte sich auf Rückstände der Klägerin beim Finanzamt und der Stadtkasse sowie Eintragungen im Schuldnerverzeichnis und die Unzuverlässigkeit des Geschäftsführers.
Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit und finanzielle Hintergründe
Die Klägerin, eine UG, setzt ihren Kampf gegen den Bescheid der Beklagten fort, der ihr die Ausübung des Gewerbes untersagte. Dabei stützte sich die Beklagte auf Rückstände der Klägerin beim Finanzamt und der Stadtkasse, Eintragungen im Schuldnerverzeichnis sowie die Unzuverlässigkeit des Geschäftsführers. Diese gewerberechtliche Unzuverlässigkeit und die finanziellen Hintergründe bilden die Grundlage für die Ablehnung des Antrags auf Zulassung der Berufung.
Klage und Urteil am Verwaltungsgericht München
Nachdem die Klägerin gegen den Bescheid geklagt hatte, erging am 9. Juli 2024 das Urteil des Verwaltungsgerichts München, das die Klage abwies. Infolgedessen stellte die Klägerin einen Antrag auf Zulassung der Berufung, da ernsthafte Zweifel an der Richtigkeit des Urteils bestanden.
Einreichung des Zulassungsantrags
Am 29. August 2024 reichte die Klägerin den Antrag auf Zulassung der Berufung ein, da sie ernsthafte Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils hatte. Die Beklagte widersprach diesem Antrag und führte Gründe an, die gegen die Zulassung sprachen.
Entscheidung und Begründung
Letztendlich wurde der Antrag auf Zulassung der Berufung abgelehnt, da die ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils nicht ausreichend dargelegt wurden. Als Konsequenz muss die Klägerin die Kosten des Verfahrens tragen, und der Streitwert wurde auf 20.000,00 € festgesetzt.
Abschluss und Verweis auf die Akten
Für eine detaillierte Einsicht in den gesamten Prozess und die Gründe für die Entscheidung wird auf die Gerichtsakten beider Rechtszüge sowie die vorgelegten Behördenakten verwiesen.
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